Einbürgerungsgesuch
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. – Gesuchstellerin: Name: Tahiri; Vorname: Elmedina; geboren: 2005; Heimat: Kosovo; Geschlecht: weiblich; Adresse: Zürcherstrasse 27. – Gesuchsteller: Name: Wassmer; Vorname: Günter; geboren: 1964; Heimat: Deutschland; Geschlecht: männlich; Adresse: Langackerstrasse 40. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2023/08
Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Kleiber Gabrielle Margrit, Leymenstrasse 47, 4105 Biel-Benken BL, Schlatter Hans Rudolf, Bäumliackerstrasse 2, 4332 Stein; Projektverfasser: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Bauvorhaben: Erstellen von temporärer PKW-Stellplätzen während dem LONZA-Bauprojekt Dolphin, Velounterstand; Ortslage: Parzelle-Nr. 653, GB Stein AG.
Baugesuchsnummer: 2023/09
Bauherrschaft: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg; Grundeigentümer: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: Neonwidmer AG, Weidenweg 18, 4147 Aesch BL; Bauvorhaben: Montage Dachleuchtschrift «ERNE»; Ortslage: Münchwilerstrasse 53, Parzelle-Nr. 446, GB Stein AG.
Die öffentliche Auflage findet vom 02.03.2023 bis 31.03.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Supportervereinigung FC Stein
Voranzeige: Unsere Generalversammlung findet am Donnerstag, 30. März, um 19.30 Uhr im Rest. Pinte in Sisseln statt. Anträge sind schriftlich bis Dienstag, 7. März, an Fritz Käser, Langackerstrasse 12, 4332 Stein, einzureichen. Der Vorstand