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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2025

Baugesuche

Baugesuchsnummer: 2025/50

Bauherrschaft: Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein; Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein; Grundeigentümer: Patrick Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein; Carola Künzi, Rütistrasse 10, 4332 Stein; Projektverfasser: HauserTschan Kälte Klima AG, Korbackerweg 19, 5502 Hunzenschwil; Bauvorhaben: Einbau Split Klimaanlage Wohnzimmer; Ortslage: Rütistrasse 10, Parzelle-Nr. 1067, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2025/53

Bauherrschaft: Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein; Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein; Grundeigentümer: Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein; Projektverfasser: Rosario Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein; Yvonne Tripodi, Gartenstrasse 25, 4332 Stein; Bauvorhaben: Teilverglasung Balkonnische Ost, für Pflanzen, im 1 OG.; Ortslage: Gartenstrasse 25, Parzelle-Nr. 1486, GB Stein AG; Die öffentliche Auflage findet vom 11.12.2025 bis 09.01.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 4. Dezember 2025 publiziert: Anzahl Stimmberechtigte: 1’651, Teilnehmende: 163, Beschlussquorum: 331; Einwohnerzahl: 3’630; 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2025; Genehmigung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme; 2. Kreditabrechnungen: a) Sanierung der Schulstrasse, Abschnitt Brotkorbstrasse/Münchwilerstrasse – Genehmigung mit 148 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen; b) Sanierung Abwasserreinigungsanlage Bad Säckingen – Genehmigung mit 154 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen; 3. Verpflichtungskredit für die Sanierung der Brotkorbstrasse, Abschnitt Bäumliackerstrasse/Schulstrasse (CHF 1’631’500.00) – Genehmigung mit 149 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen; 4. Verpflichtungskredit für den Ersatz der Flutlichtbeleuchtung und der Lautsprecheranlage beim Hauptspielfeld, Sportarena Bustelbach (CHF 373’000.00) – Genehmigung mit 150 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen; 5. Verpflichtungskredit für den Bau von Zuschauertribünen, Sportarena Bustelbach (CHF 882’000.00) – Genehmigung mit 138-JA-Stimmen, bei 5 NEIN-Stimmen; 6. Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung/Bauzonenplan, Spezialzone Breitenloh – Genehmigung mit 118 JA-Stimmen, bei 25 NEIN-Stimmen; 7. Verpflichtungskredit für den Kauf der Parzelle Nr. 644 (Areal Sportclub Novartis) von der Novartis Pharma Stein AG (CHF 1’000’000.00); Genehmigung mit 137 JA-Stimmen, bei 2 NEIN-Stimmen; 8. Budget 2026 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses – Genehmigung mit 144 JA-Stimmen, bei 0 NEIN-Stimmen; Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2026 – Gemeindekanzlei

Weihnachtskafi-Treff der Nachbarschaftshilfe «Wir – gemeinsam» am Mittwoch, 17. Dezember.

Ausnahmsweise am Mittwoch, am 17. Dezember, von 15 bis 18 Uhr, feiern wir beim beliebten Kafi-Treff im Begegnungsraum Rheinfels Park, Schaffhauserstr. 16 in Stein, gemeinsam unser Weihnachtsfest. Es riecht nach Tannzweigen und feinem Gebäck, die Tische sind festlich gedeckt und alle freuen sich auf das traditionelle Singen der wunderschönen Weihnachtslieder. Das Duo «Chocanille» wird uns dabei wie letztes Jahr kräftig musikalisch unterstützen. Wer etwas zum Büffet beitragen möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Der Vorstand der Nachbarschaftshilfe «Wir – gemeinsam» freut sich auf einen feierlichen Ausklang des Jahres bei Kaffee und Gebäck. Selbstverständlich sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen. Interessierte erhalten weitere Informationen unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 871 15 63.