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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2023

Ergebnis der Ersatzwahl für einen Sitz im Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 vom 22. Oktober 2023

2. Wahlgang: Stimmberechtigte: 1‘646; Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 713; Eingelangte Wahlzettel: 668; Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leere/ungültige): 5; In Betracht fallende Wahlzettel: 663; Stimmbeteiligung 40,6 %; Gewählt ist: Brutschi Sarah, 259 Stimmen; Weitere Stimmen haben erhalten: Schauli Tungprasert Susanne, 226 Stimmen; Schneider Werner, 112 Stimmen; Siegfried Corinne, 66 Stimmen; Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlbüro

Ergebnis der Ersatzwahl eines ­Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der laufenden­ ­Amtsperiode 2022/2025 vom 22. Oktober 2023

1. Wahlgang: Stimmberechtigte: 1‘646; Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 713; Eingelangte Wahlzettel: 384; Ausser Betracht fallende Wahlzettel (leere/ungültige): 100; In Betracht fallende Wahlzettel: 284; Stimmbeteiligung 23,3 %; Absolutes Mehr: 143; Niemand hat das absolute Mehr erreicht. Stimmen haben erhalten: Schneider Werner, 35 Stimmen; Benz Stefan, 28 Stimmen; Brutschi Sarah, 27 Stimmen; Siegfried Corinne, 21 Stimmen; Vereinzelt gültige Stimmen, 173 Stimmen; Da niemand das absolute Mehr erreicht hat, ist ein zweiter Wahlgang notwendig. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlbüro

Ersatzwahl eines Mitglieds der ­Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; ­Anmeldeverfahren 2. Wahlgang

Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang (d. h. - infolge des Feiertags «Allerheiligen» am 1. November 2023 - bis Donnerstag, 2. November 2023, 12.00 Uhr) durch mindestens 10 Stimmberechtigte von Stein bei der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, Stein, angemeldet wird. Das notwendige Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Stein (www.gemeinde-stein.ch) abgerufen werden. Die Namen von angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden nach Ablauf der Anmeldefrist publiziert. Sofern innerhalb dieser Frist nicht mehr als eine Anmeldung vorliegt, wird eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt. Erfolgen keine weiteren Anmeldungen, wird die angemeldete Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Wahlbüro

Öffnungszeiten Allerheiligen

Der Mittwoch, 1. November 2023, ist in der Gemeinde Stein ein gesetzlicher Feiertag (Allerheiligen), daher bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen. Am Vortag, Dienstag, 31. Oktober 2023, schliessen wir unsere Schalter bereits um 15.30 Uhr. Wir danken der Bevölkerung für die Beachtung und das Verständnis. Gemeindeverwaltung

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2023/51

Bauherrschaft: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg; Grundeigentümer: Erne AG Holzbau , Werkstrasse 3, Postfach 175, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: Erne AG Holzbau, Werkstrasse 3, 5080 Laufenburg; Bauvorhaben: Beschilderung des Parkhauses Erne, unbeleuchtet; Ortslage: Rüchligstrasse 53, Parzelle-Nr. 475, GB Stein AG; Die öffentliche Auflage findet vom 26.10.2023 bis 24.11.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. • Gesuchstellerin: Name: Zimmermann; Vorname: Monika; geboren: 1980; Heimat: Slowakei; Geschlecht: weiblich; Adresse: Seemattstrasse 28; • Gesuchsteller: Name: Zimmermann; Vorname: Jörg Herbert; geboren: 1964; Heimat: Deutschland; Geschlecht: männlich; Adresse: Seemattstrasse 28; • Gesuchsteller: Name: Zimmermann; Vorname: Elias; geboren: 2010; Heimat: Deutschland; Geschlecht: männlich; Adresse: Seemattstrasse 28; • Gesuchstellerin: Name: Xheladini; Vorname: Valbona; geboren: 1998; Heimat: Kosovo; Geschlecht: weiblich; Adresse: Münchwilerstrasse 3; • Gesuchstellerin: Name: Xheladini; Vorname: Saranda; geboren: 2000; Heimat: Kosovo; Geschlecht: weiblich; Adresse: Münchwilerstrasse 3; • Gesuchstellerin: Name: Xheladini; Vorname: Leonita; geboren: 2010; Heimat: Kosovo; Geschlecht: weiblich; Adresse: Münchwilerstrasse 3; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat

Endprobe der Feuerwehr-Stein

Am Freitag , 27. Oktober, findet die Endprobe der Feuerwehr Stein an der Zürcherstrasse 15 statt. Über eine grosse Anzahl von Interessierten aus der Bevölkerung freuen wir uns ab 19 Uhr.