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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2023

Erschliessung «­Zürcherstrasse Süd», Baubeginn

Am Montag, 25. September 2023, wird die Firma Tozzo AG mit den Bauarbeiten für die Erschliessung «Zürcherstrasse Süd» beginnen. Es werden der Strassenbau, die Kanalisation, die Wasserleitung und diverse Drittwerke erstellt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Mitte Dezember 2023. Die abschliessenden Deckbelagsarbeiten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bauarbeiten starten mit den Werkleitungsanschlüssen in der Kantonsstrasse. Der betroffene Bereich wird während der Bauausführung für den Verkehr komplett gesperrt. Die Zufahrt für die Direktanstösser bleibt weitgehend gewährleistet. Es wird auf die örtliche Signalisierung verwiesen. Die Bauunternehmung und die Bauleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtnahme auf die Anwohnerinnen und Anwohner auszuführen. Die betroffenen Personen werden über die Einschränkungen informiert. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die kommenden Bauarbeiten. Bau und Planung

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2023/45

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein AG; Stiftung MBF, Münchwilerstrasse 61, 4332 Stein AG; Projektverfasser: Einwohnergemeinde Stein, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein AG; KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Erstellung der Provisorien für die Bushaltestellen «Rüchligstrasse» (bei Stiftung MBF) und «Kreuzstrasse» (beim Einmünder Münchwilerstrasse/Schulstrasse); Ortslage: Münchwilerstrasse Parzelle(n)-Nr. 1047, 649, 1407, 530, GB Stein AG; Die öffentliche Auflage findet vom 21.09.2023 bis 20.10.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Ersatzwahl eines Mitglieds der ­Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; ­erster Wahlgang

Am 13. September 2023 wurde über die Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 informiert. Bis zur Anmeldefrist vom Montag, 18. September 2023, 12.00 Uhr, ist erneut kein Wahlvorschlag eingetroffen. Somit wird am 22. Oktober 2023 eine Ersatzwahl durchgeführt. Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Wahlbüro

Pro-Senectute-Mittagstisch

Wir treffen uns am Freitag, 22. September um 11.30 Uhr im Begegnungsraum im Rheinfels Park zum Mittagessen mit interessanten Gesprächen und gemütlichem Zusammensein und anschliessendem Lotto und Jass. Abmeldungen bitte an Brigitte Glauser, 079 343 25 84. Wir freuen uns auf das Wiedersehen. Neue Teilnehmer/Innen sind herzlich willkommen. Wenn Sie gerne Kontakt pflegen möchten mit andern Senioren bei einem preiswerten Essen, melden Sie sich bitte zur Kontaktaufnahme unter der gleichen Telefonnummer. Der Anlass findet regelmässig alle 14 Tage statt.