Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Am 28. Juni 2023 wurde über die Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission informiert. Bis zur publizierten Anmeldefrist vom 8. September 2023, 12.00 Uhr, gingen keine Wahlvorschläge ein. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a Abs. 1 GPR). Bei den Kommissionswahlen ist die Nachmeldefrist auch dann anzusetzen, wenn keine Anmeldungen eingegangen sind. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Stein zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis Montag, 18. September 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindewebseite www.gemeinde-stein.ch (Suchwort: Wahlvorschlag) heruntergeladen werden. Wahlbüro
Instandstellung Rütistrasse
Aufgrund der grossen Bautätigkeit im Wohngebiet Rüti hat der Oberflächenbelag der Rütistrasse in Teilbereichen stark gelitten. Dies insbesondere im Ostteil, auf einer Länge von zirka 200 Metern. Als Sofortmassnahme werden in diesem Jahr die grössten Löcher durch eine Tiefbaufirma instandgesetzt. Dies reicht jedoch nicht aus, um eine mittel- bis langfristige Nutzung der Strasse ohne neue Abplatzungen gewährleisten zu können. Deshalb soll im Frühjahr 2024 – nachdem die grossen privaten Baustellen abgeschlossen sind – eine komplette Belagssanierung (Entfernen des Deckbelags und Auftragen einer Microsil-Schicht) auf dem am stärksten beschädigten Abschnitt durchgeführt werden. Damit kann der Strassenzustand in diesem Bereich bis zur Gesamtsanierung der Rütistrasse erheblich verbessert werden. Gemeinderat
Bauherrschaft: Shell Switzerland, Baarermatte, 6340 Baar; Grundeigentümer: Waldmeier Heidi, Brotkorbstrasse 34, 4332 Stein/Reimann Daniela, Hübel 2, 4333 Münchwilen; Projektverfasser: DZ Bauplanung AG, Lättichstrasse 6, 6340 Baar; Bauvorhaben: Stellen eines fixen AdBlue-Container 1’000 Liter mit integrierter Zapfsäule für PKW; Ortslage: Schaffhauserstrasse 46, Parzelle-Nr. 592, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 14.09.2023 bis 13.10.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Der Herbst hat Einzug gehalten, die Tage werden kürzer und kühler. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, sich Gedanken zu den Adventsfenster 2023 zu machen. Ihre Anmeldung für diese Aktion nimmt gerne entgegen: Walter Zumstein Natel: 076 318 32 26 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..