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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2024

Baugesuche

Baugesuchsnummer: 2024/39

Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Lichtstrasse 35, 4056 Basel; Bauvorhaben: Aktualisierung Personal- und Materialschleusen Linien 2 und 14, im WST-303; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich

Baugesuchsnummer: 2024/40

Bauherrschaft: Franceschi Giuseppe, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Mayer Franceschi Monika, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Grundeigentümer: Franceschi Giuseppe, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Mayer Franceschi Monika, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Projektverfasser: Mayer Franceschi Monika, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Franceschi Giuseppe, Rütistrasse 33, 4332 Stein; Bauvorhaben: Aufstellen eines montier-/demontierbarem, umplazierbarem Hühnerhauses für max. 4 Hühner, ohne Hahn; Ortslage: Rütistrasse, Parzelle-Nr. 1259, 1117, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2023/37

Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Getec Park Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Bauteam 05 GmbH, Hauptstrasse 9, 5502 Hunzenschwil; Bauvorhaben: Neuauflage Projektänderung WST-415 CUB zu bewilligtem Baugesuch 2023/37 Neubau ADC Dolphin, Gebäude Nr. 414; Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18.12. 2023; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 19.08.2024 bis 17.09.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Öffnungszeiten Maria Himmelfahrt

Am Mittwoch, 14. August 2024, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung sowie das Bauamt bereits um 15.30 Uhr. Am Donnerstag, 15. August 2024, und Freitag, 16. August 2024, bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt den ganzen Tag geschlossen. Ab Montag, 19. August 2024, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da. Gemeindekanzlei

Ersatzwahl eines Mitglieds der ­Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Roger Winter hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission auf den Zeitpunkt der Ersetzung mitgeteilt. Der Rücktritt erfolgt aufgrund von neuen privaten Herausforderungen im ehrenamtlichen Bereich für einen Dorfverein. Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute bei Roger Winter für sein langjähriges Engagement für das Gemeinwesen. Am Sonntag, 24. November 2024, findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, Stein, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Stein wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Stille Wahl

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Gemeinderat/Wahlbüro

Naturschutz- und ­Verschönerungsteam Stein (NVS)

Unser nächster Mithilfeeinsatz bei der Hecke Münchwilerstrasse findet am Donnerstag, 22. August, statt, mit Arbeitszeit 8 – 12 Uhr inklusive Znüni. Der Treffpunkt ist wie üblich beim Werkhof. Zugunsten der Planung der Anzahl Arbeitsorte und der Bereitstellung von Geräten bitten wir um frühzeitige Anmeldung bei Fredy Niederer (079 253 42 10 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wie immer hoffen wir auf rege Beteiligung. Besten Dank im Voraus. Bei unsicherem Wetter Auskunft ab 8 Uhr über die genannte Nummer. Übrigens: neue Interessenten sind auch sehr willkommen, Ihr könnt gerne jemanden zum «Schnuppern» mitbringen (bitte bei der Anmeldung dies erwähnen). www.nvs-stein.ch

Seniorenfussball

Gesucht werden Seniorenfussballer, die gemeinsam Fitness betreiben möchten und dabei Spass am Fussballspielen und Vereinsleiben haben. Der FC Stein und FC Eiken führen gemeinsam eine Senioren-Spielgemeinschaft mit drei Teams 30+, 40+ und 50+. Für Interessierte gibt es erste Infos auf den Homepages

Pro Senectute - Turnen

Liebe Turnende die heissen Temperaturen in der kommenden Woche, lassen ein Turnen in der Halle nicht zu. Aus diesem Grund findet das Turnen am Mittwoch, 14. August, NICHT statt. Ich danke für Euer Verständnis. Es grüsst Euch, Irene