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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 33-2022

 

Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2022/15
Bauherrschaft: Waldmeier Urs, Gartenstrasse 15b, 4332 Stein AG, Waldmeier Renate, Gartenstrasse 15b, 4332 Stein AG; Grundeigentümer: Waldmeier Urs, Gartenstrasse 15b, 4332 Stein AG, Waldmeier Rolf, Gartenstrasse 15, 4332 Stein AG; Projektverfasser: Hassler Rolf, Rütistrasse 1, 4332 Stein AG; Bauvorhaben: Anbau an EFH und Verbindungsleitung (Leerrohr) zwischen Gartenstrassse 14 und Gartenstrasse 15 (bereits ausgeführt); Parzelle(n) Nr.: 878, GB Stein AG; Strasse: Gartenstrasse 15b. Bau und Planung

Gesuch für die Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken für den Betrieb einer Wärmepumpe
Gesuchsteller: Stiftung für Krankenpflege; Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 856, Schulstrasse 2 in Stein AG zu BG 2020/36; Förderleistung: 4.92 l/s (295 l/min) Heizen; Pumpenleistung: Pumpe 1: 4.88 l/s (293 l/min). Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 18.08.2022 bis 16.09.2022 auf der Gemeindekanzlei Stein AG öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aarau, 3. August 2022. Departement Bau, Verkehr Und Umwelt, Abteilung für Umwelt

Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2022/46
Bauherrschaft: Aerni Andreas, Unterfeldstrasse 11, 4332 Stein, Aerni Eveline, Unterfeldstrasse 11, 4332 Stein; Grundeigentümer: Aerni Andreas, Unterfeldstrasse 11, 4332 Stein, Aerni Eveline, Unterfeldstrasse 11, 4332 Stein; Projektverfasser: M.A. Heizen & Kühlen GmbH, Sonnenweg 2, 4333 Münchwilen AG; Bauvorhaben: Gasheizung ersetzen durch eine Wärmepumpe; Ortslage: Unterfeldstrasse 11, Parzelle-Nr. 1369, GB Stein AG.
Baugesuchsnummer: 2022/45
Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: CALLIDUS GmbH Realestate und Service, Rütiweg 9, 4133 Pratteln; Bauvorhaben: Neubau Musterzugkabine WST-331.1 für pharmazeutische Arbeiten und neuer Abfallplatz; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich.
Die öffentliche Auflage findet vom 18.08.2022 bis 16.09.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen
Am 25. September 2022 finden die folgenden Abstimmungen statt:
Eidgenössische Volksabstimmung
• Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»; • Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer; • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21); • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts).
Kantonale Volksabstimmung
• Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder); Änderung vom 18. Januar 2022.
Kommunale Volksabstimmung
• Ersatzwahl eines Stimmenzählers/einer Stimmenzählerin für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, sofern keine stille Wahl zustande kommt
Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist im Gemeindehaus wie folgt zugänglich: Samstag, 18.00 – 19.00 Uhr; Sonntag, 08.00 – 09.00 Uhr. Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins Stimmzettelkuvert. Wahlbüro

Ersatzwahl einer Stimmenzählerin/eines Stimmenzählers vom 25. September 2022 für die Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Für die Ersatzwahl einer Stimmenzählerin/eines Stimmenzählers ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet worden: • Vogt Sabrina, geb. 1981, von Röthenbach BE, Wasserwerkstrasse 13 (parteilos). Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Stein zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Montag, 22. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Wahlbüro

Flohmarkt 17. + 18.9.2022
Wir planen am 17. + 18.9. unseren Flohmarkt in Stein. Sollten Sie Interesse haben einen Stand zu betreiben, dann melden Sie sich bis am 31.8. an unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Wir freuen uns auf ihre Anmeldung, OK Flohmarkt Stein