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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2026

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2026-2732

Bauherrschaft: Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg; Grundeigentümer: Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg; Marco Kym, Schupfarterstrasse 15, 5074 Eiken; Doris Kym, Rüchligstrasse 47, 4332 Stein; Projektverfasser: Robin Kym, Birch 4, 5225 Bözberg; Bauvorhaben: Erneuerung der Heizung; Ortslage: Rüchligstrasse 47, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1285, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: Nicht erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-
instances/19437. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2026-3127

Bauherrschaft: Max Bayer, Langackerstrasse 12, 4332 Stein; Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein; Grundeigentümer: Bayer Max, Langackerstrasse 12, 4332 Stein; Alba Clara Puente, Langackerstrasse 12, 4332 Stein; Projektverfasser: Häseli Holzbaulösungen AG, Patrick Bitter, Hornusserstrasse 5, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Dachstockausbau; Ortslage: Rüchligstrasse 17, 4332 Stein, Parzelle-Nr. 1145, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: Nicht erforderlich. Die öffentliche Auflage findet vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist unter folgendem Link eingesehen werden: https://ebauportal.ag.ch/public-instances/19701. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.Bau und Planung

Supportervereinigung FC Stein

Hock am Fischessen in Sisseln: Morgen Freitag, 24. Juli, ab 18 Uhr. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Beteiligung. Der Vorstand