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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2022

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 11. Juli 2022 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen. Gemeindekanzlei

Teiländerung Nutzungsplanung; Rechtskraft Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss
«Neumatt Ost»: Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandpläne sowie Bau- und Nutzungsordnung – Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 3. Juni 2022 die Teiländerung «Neumatt Ost» mit den entsprechenden Anpassungen im Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie in der Bau- und Nutzungsordnung ohne Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 11. Juli 2022 wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten. Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Gemeindekanzlei

Nachtarbeiten beim Bahnhof Stein-Säckingen
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden zwischen dem 15. und 18. Juli 2022 mit einem Schreiben der SBB über die zukünftigen Nachtarbeiten im Zusammenhang mit Unterhaltsarbeiten an den Gleisen informiert. Gemeindekanzlei

Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. • Gesuchstellerin: Name: Berlenbach; Vorname: Eva Regina; geboren: 1971; Heimat: Deutschland
Adresse: Seemattstrasse 18; • Gesuchsteller: Name: Berlenbach; Vorname: Jens Olaf; geboren: 1969; Heimat: Deutschland; Adresse: Seemattstrasse 18; • Gesuchsteller: Name: Maruozzo; Vorname: Rinaldo; geboren: 1957; Heimat: Deutschland; Adresse: Unterfeldstrasse 8; • Gesuchstellerin: Name: Maruozzo; Vorname: Roswitha; geboren: 1954; Heimat: Deutschland; Adresse Unterfeldstrasse 8; • Gesuchsteller: Name: Fürst; Vorname: Günter Ludwig; geboren: 1968; Heimat: Deutschland; Adresse: Rütistrasse 37d; • Gesuchstellerin: Name: Behluli; Vorname: Anisa; geboren: 2008; Heimat: Kosovo; Adresse: Unterfeldstrasse 16; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat

Pro-Senectute-Mittagstisch
Wir treffen uns vor den Sommerferien am Freitag, 15. Juli, um 11.30 Uhr im Begegnungsraum im Rheinfels Park zum Mittagessen mit interessanten Gesprächen, gemütlichem Zusammensein und anschliessendem Lotto und Jass. Abmeldungen bitte an Brigitte Schneider 062 873 46 66. Wir freuen uns auf das Wiedersehen. Neue Teilnehmer/Innen sind herzlich willkommen. Wenn Sie gerne Kontakt pflegen möchten mit andern Senioren bei einem preiswerten Essen, melden Sie sich bitte zur Kontaktaufnahme unter der gleichen Telefonnummer.