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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2022

Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2022/32
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein; Projektverfasser: K. Lienhard AG, Ingenieurbüro, Bolimattstrasse 5, 5033 Buchs AG; Bauvorhaben: Sanierung Reservoir Langholz; Ortslage: Langholzweg, Parzelle-Nr. 1083, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich
Baugesuchsnummer: 2022/28
Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Altkircherstrasse 8, 4054 Basel; Bauvorhaben: Neubauprojekt «Dolphin»: Industriebaute für aseptische Arztneimittel: Ampullenflaschen, Spritzen und lyophilisierte Ampullenflaschen. Die Anlage besteht aus drei Fülllinien, automatisiertem Lagerhaus, visueller Inspektion, QC-Laborfunktionen und einem Versorgungsgebäude, mit Reklamegesuch; Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich;
Baugesuchsnummer: 2022/27
Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Altkircherstrasse 8, 4054 Basel; Bauvorhaben: Vorgezogener Aushub für das Neubauprojekt «Dolphin»: Industriebaute für aseptische Arztneimittel (Baugesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung). Neubauprojekt «Dolphin» mit separatem Baugesuch.; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: Erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 07.07.2022 bis 05.08.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Naturschutz- und ­Verschönerungsverein Stein (NVS)
Unser nächster Einsatz von Samstag, 16. Juli, wird sich wieder nach dem aktuellen Stand der Natur richten. Treffpunkt ist wie üblich 8 Uhr beim Werkhof. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung bei Fredy Niederer (079 253 4210 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Wie immer hoffen wir auf rege Beteiligung. Besten Dank im Voraus. Bei unsicherem Wetter Auskunft ab 7 Uhr über die genannte Nummer. Übrigens: neue Interessenten sind auch sehr willkommen, Ihr könnt gerne jemanden zum «Schnuppern» mitbringen (bitte bei der Anmeldung dies erwähnen). www.nvs-stein.ch