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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2023

Ersatzwahl eines Mitglieds der ­Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Kurt Hofmann hat seine Demission als Mitglied der Finanzkommission per 31. Dezember 2023 mitgeteilt. Der Rücktritt erfolgt aus beruflichen Gründen. Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute bei Kurt Hofmann für sein Engagement für das Gemeinwesen, dies zuletzt als Präsident der Finanzkommission. Am Sonntag, 22. Oktober 2023, findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt.

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Brotkorbstrasse 9, Stein, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Stein wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Stille Wahl

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Gemeinderat/Wahlbüro

Abklärungen zum Gemeindezusammenschluss in den Gemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein; Erinnerung an die laufende Bevölkerungsbefragung

Noch bis zum 30. Juni 2023 haben die Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren die Möglichkeit, an der Bevölkerungsumfrage im Hinblick auf die Abklärungen eines Gemeindezusammenschlusses mitzuwirken. Den Teilnahmeberechtigten wurden Mitte Juni persönlich adressierte Briefe zugestellt. Es kann via Internet oder mit dem zugestellten Fragebogen an der Bevölkerungsbefragung teilgenommen werden. Wir empfehlen die Teilnahme über das Internet, mit Verwendung des persönlichen QR-Codes. Es kann nur einmal teilgenommen werden. Motivieren Sie bitte Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Bekannten, an dieser zukunftsweisenden Umfrage teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Meinung. Gemeinderat

Reduzierte Öffnungszeiten ­während den Sommerferien

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben in den Schulferien, vom 10. Juli bis zum 11. August 2023, von Dienstag bis Donnerstag, jeweils nachmittags, geschlossen. Am Montag und Freitag gelten die normalen Öffnungszeiten. Für die Beachtung danken wir vielmals und wünschen der Bevölkerung eine schöne und erholsame Ferienzeit. Gemeinderat und Personal

Baugesuche

Baugesuchsnummer: 2023/28

Bauherrschaft: Nuredini Shukri, Rüchligstrasse 39b, 4332 Stein; Grundeigentümer: Nuredini Shukri, Rüchligstrasse 39b, 4332 Stein; Nuredini Djeljan, Rüchligstrasse 39b, 4332 Stein; Projektverfasser: Nuredini Shukri, Rüchligstrasse 39b, 4332 Stein; Bauvorhaben: Gasheizung-Ersatz durch Luft/Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Rüchligstrasse 39b, Parzelle-Nr. 1297, GB Stein AG

Baugesuchsnummer: 2023/31

Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Bauvorhaben: Temp. Bau-, Material- u. WC-Container Einrichtung mit Lieferantenparkplätzen für diverse Umbauprojekte WST-610 (bei WST-222); Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich –Die öffentliche Auflage findet vom 29.06.2023 bis 28.07.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Schnällschte Steiner / ­schnällschti Steineri 2023

Am Freitagabend, 7. Juli, findet in der Sportarena Bustelbach der Sprintwettkampf schnällschte Steiner / schnällschti Steineri statt. Teilnehmen können alle Steiner Kinder und Steiner Jugendriegler ab Jg. 2007 und jünger, gestartet wird in je sechs Altersstufen der Mädchen und Knaben. Anmeldung auf Platz ab 17.15 Uhr. Wettkampfbeginn 18 Uhr. Rangverlesen ca. 19.30 Uhr. Der Wettkampf findet bei jeder Witterung statt. Organisator TV Stein.

Pro-Senectute-Mittagstisch

Wir treffen uns am Freitag, 7. Juli, um 11.30 Uhr im Begegnungsraum im Rheinfels Park zum Mittagessen mit interessanten Gesprächen und gemütlichem Zusammensein und anschliessendem Lotto und Jass. Abmeldungen bitte an Brigitte Glauser, 079 343 25 84. Wir freuen uns auf das Wiedersehen. Neue Teilnehmer/Innen sind herzlich willkommen. Wenn Sie gerne Kontakt pflegen möchten mit andern Senioren bei einem preiswerten Essen, melden Sie sich bitte zur Kontaktaufnahme unter der gleichen Telefonnummer. Der Anlass findet regelmässig alle 14 Tage statt.