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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2026

Verwaltung und Bauamt geschlossen

Aufgrund eines internen Anlasses bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt am Donnerstag, 18. Juni, bis 10.30 Uhr geschlossen. Gemeindekanzlei

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. – Gesuchstellerin: Name: Martínez Márquez; Vorname: Isabel María; geboren: 1985; Heimat: Spanien; Geschlecht: weiblich; Adresse: Neuhofstras­se 8. – Gesuchstellerin: Name: Corradini Martínez; Vorname: Sara; geboren: 2025; Heimat: Spanien; Geschlecht: weiblich; Adresse: Neuhofstrasse 8. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seiner Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2026/19

Bauherrschaft: Bruno Eltschinger, Laufenburgerstrasse 1, 4310 Rheinfelden; Grundeigentümer: Bruno Eltschinger, Laufenburgerstras­se 1, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: Guggenbühler Peter Architektur + Design, Hofstrasse 13b, 5073 Gipf-Oberfrick; Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen, Einstellhalle, PV-Anlage.; Abbruch: AGV 394, AGV 606. Ortslage: Wasserwerkweg 12, Parzelle-Nr. 1280, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 12.06.2026 bis 13.07.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung