Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen; Vermeidung von Unfällen
Bäume, Sträucher und Hecken führen oft zu Beeinträchtigungen im Bereich von öffentlichen Strassen und Wegen. Die Übersichtlichkeit wird eingeschränkt und die Unfallgefahr steigt. Wir erinnern deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m Höhe, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Bei Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher gegenüber den Gemeindestrassen (gilt auch für Privatstrassen im Gemeingebrauch) sind auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand (Einfriedung bis 80 cm Höhe) bzw. 2 m Abstand (Einfriedung über 80 cm Höhe) zurückzuschneiden. Bei Gehwegen muss der Rückschnitt mindestens bis hinter die Parzellengrenze erfolgen. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Bitte beachten Sie, dass Einfriedungen im Sichtbereich dauernd eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen dürfen. Bau und Planung
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2021/05
Bauherrschaft: SKAN Stein AG, Rüchligstrasse 296, 4332 Stein; Grundeigentümer: SKAN Stein AG, Rüchligstrasse 296, 4332 Stein; Projektverfasser: METHABAU Totalunternehmung AG, Fehlwiesstrasse 28, 8580 Amriswil; Bauvorhaben: Neubau «EBEAM Kompetenzzenter», Montagehalle mit Bürogebäude und PV-Anlage, Trafostation AEW; Ortslage: Industriestrasse, Parzelle-Nr. 517, GB Stein AG. Bau und Planung
Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte
Am Rheinuferweg sind die Arbeiten für die Belagserneuerung ab Holzbrücke rheinaufwärts im Gange. Wir bitten darum, die Baustellensignalisation und die damit verbundene Umleitung zu beachten. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende Monat abgeschlossen sein.
Die Sanierung der Flachdächer beim Werkhof und Feuerwehrmagazin ist gestartet. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Juli 2021 dauern. Anschliessend erfolgt die Montage der Photovoltaikanlage durch die AEW Energie AG. Mittels Kauf von Bezugsrechten kann jeder Kunde dieses Stromversorgers die Steiner Sonnenenergie für sich beziehen. Die Energie aus den gekauften Bezugsrechten wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Weitere Informationen folgen.
Für die Erarbeitung des Gestaltungplans in der Spezialzone Breitenloh (ehemaliges Parkplatzareal der Novartis AG zwischen Schönaustrasse und Migros-Center) wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Gestützt auf Vorgaben in der Bau- und Nutzungsordnung für diese Zone wird ein optimales Bauprojekt erarbeitet. Aufgrund der Bedeutung des Areals für die Entwicklung des Sisslerfelds ist der Kanton Aargau durch die Abteilung Raumentwicklung in dieser Arbeitsgruppe vertreten.
Seit dem 18. März 2020 ist die Gemeinde Stein mit ihren Kanälen auf Instagram und Facebook in den sozialen Medien präsent. Dank einer professionellen Einarbeitung der involvierten Mitarbeitenden und deren ausserordentlichem Engagement hat die Präsenz unseres Dorfes in der digitalen Welt einen beachtlichen Umfang erreicht. Nach jeweils über 1000 Posts in beiden Kanälen verfolgen über 1200 Personen unsere Publikationen. Die Nachricht mit der bisher grössten Reichweite, mit über 5500 erreichten Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern, hatte das Thema: «„Bitte die vergessenen Fahrräder abholen». Hintergrund: Die Regionalpolizei und das Bauamt kündigten die Räumung von herrenlosen Fahrrädern beim Fahrradabstellplatz am Bahnhofweg an. Besuchen Sie uns auf www.instagram.com/steinimfricktal oder www.facebook.com/steinimfricktal
Nachdem die Strassenbelags- und Werkleitungssanierungen an der Neuhofstrasse vor dem Abschluss stehen und die vorgesehenen Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen an der Rheinbrückstrasse zurückgestellt werden mussten, hat der Gemeinderat die Projektierung der Schulstrasse, im Abschnitt Brotchorb-Center bis Münchwilerstrasse, genehmigt. Die Priorisierung dieses Strassenabschnitts erfolgte insbesondere wegen des schlechten Zustandes des Belags und den zahlreich aufgetretenen Wasserleitungsbrüchen auf Höhe des Saalbaus. Es ist vorgesehen, an der Wintergemeindeversammlung vom 26. November 2021 den Ausführungskredit zu beantragen. Gemeinderat
Baumfällung in der Schulstrasse, Bereich Schulareal
An der Schulstrasse, auf der Höhe des Schulrasenfeldes und gegenüber dem Café Treffpunkt müssen zwei Buchen gefällt werden. Diese Bäume sind krank und stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Die Fällungen sind in der Kalenderwoche 25, ab dem 21. Juni, vorgesehen. Es kann zu Behinderungen des Durchgangsverkehrs kommen. Die Signalisation und die Weisungen des Bauamtes sind zu befolgen. Durch die Fällung der beiden Bäume wird die bestehende Baumreihe zwischen dem Fussweg und der Schulstrasse nicht wesentlich ausgelichtet. Trotzdem wird eine mögliche Ersatzbepflanzung in Betracht gezogen, jedoch erst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Veloverbindung Bahnhof Stein-Säckingen/Bahnhof Bad Säckingen oder der für 2022 geplanten Sanierung dieses Strassenabschnittes. Als Pflege- und Unterhaltsmassnahmen werden im Zuge dieser Fällungen vereinzelt dörres Astholz aus den übrigen Bäumen entfernt. Bau und Planung
Baugesuche
Baugesuchsnummer: 2021/25
Bauherrschaft: Weniger Alfred, Bäumliackerstrasse 19, 4332 Stein, Weniger Alice, Bäumliackerstrasse 19, 4332 Stein; Grundeigentümer: Weniger Alfred, Bäumliackerstrasse 19, 4332 Stein; Projektverfasser: Weniger Alfred, Bäumliackerstrasse 19, 4332 Stein; Bauvorhaben: Sichtschutz-Zaun, H = 1.80 m; Ortslage: Bäumliackerstrasse 19, Parzelle-Nr. 1085, GB Stein AG.
Baugesuchsnummer: 2021/22
Bauherrschaft: Heimann Robert, Bäumliackerstrasse 3, 4332 Stein, Heimann Claudia, Bäumliackerstrasse 3, 4332 Stein; Grundeigentümer: Heimann Claudia, Bäumliackerstrasse 3, 4332 Stein; Projektverfasser: Birri Architekten AG, Blumenweg 1, 4332 Stein; Bauvorhaben: Anbau Carport, energetische Sanierung bestehender Anbau, neue Sichtschutzmauer, Umnutzung Garage in Kellerraum; Ortslage: Bäumliackerstrasse 3, Parzelle-Nr. 965, GB Stein AG.
Die öffentliche Auflage findet vom 17.06.2021 bis 16.07.2021 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Jahresabonnement TNW für die Oberstufe
Bis anhin konnten die TNW-Jahresabos für die Oberstufenschülerinnen und -schüler bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Ab sofort sind diese direkt beim Tarifverbund Nordwestschweiz (www.tnw.ch) zu bestellen. Die Gemeinde Stein macht keine Bestellungen mehr. Gegen Vorweisung der Kaufquittung können die Kosten beim Bereich Finanzen zurückgefordert werden. Bei Fragen steht Ihnen die Finanzverwaltung (Tel. 062 866 40 03 /