Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
18 °C Luftfeuchtigkeit: 68%

Samstag
8.6 °C | 22.1 °C

Sonntag
10.7 °C | 17.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 23-2023

Öffnungszeiten Fronleichnam

Am Mittwoch, 7. Juni 2023, schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bereits um 15.30 Uhr. An den beiden Folgetagen, dem 8. (Fronleichnam) und 9. Juni 2023 (Brückentag), haben wir geschlossen. Ab dem 12. Juni 2023 sind wir gerne zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2023/22

Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Altkircherstrasse 8, 4054 Basel; Bauvorhaben: Umbau Zonenschleusen im WST-303; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; – Die öffentliche Auflage findet vom 12.06.2023 bis 11.07.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 2. Juni 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 2. Juni 2023 veröffentlicht: • Einwohnergemeindeversammlung: Anzahl Stimmberechtigte: 1’622, Teilnehmende: 112, Beschlussquorum: 325; Einwohnerzahl: 3’422; 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme; 2. Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2022; Kenntnisnahme; 3. Verwaltungsrechnung 2022; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme; 4. Wasserversorgung: Verpflichtungskredit für die Projektierung des Grundwasserpumpwerks Ägerte im Hardwald; (CHF 435‘000.00); Genehmigung mit 101 Ja-, bei 0 Nein-Stimmen; 5. Verpflichtungskredit für den Umbau des ehemaligen Munitionsbunkers beim «Zollhüsli» zu einer öffentlichen WC-Anlage (CHF 259‘900.00); Rückweisungsantrag mit 64 Ja-, bei 29 Nein-Stimmen, gutgeheissen; 6. Verpflichtungskredit für die Beschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen (CHF 1‘140‘000.00); Genehmigung mit 97 Ja-, bei 0 Nein-Stimmen; 7. Kaufvertrag für den Erwerb der Liegenschaft Schaffhauserstrasse 20 mit den Grundstücken Nr. 553 und 1202 (CHF 1‘400‘000.00); Genehmigung mit 86 Ja-, bei 7 Nein-Stimmen; 8. Mandat zur Mitbegründung des Vereins «Reallabor Sisslerfeld»; Genehmigung mit 100 Ja-, bei 1 Nein-Stimmen; • Ortsbürgergemeindeversammlung: Anzahl Stimmberechtigte: 43, Teilnehmende: 9, Beschlussquorum: 9; 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022; Genehmigung einstimmig; 2. Verwaltungsrechnung 2022; Genehmigung einstimmig; Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht). Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2023. Gemeindekanzlei

Pro-Senectute-Mittagstisch

Wir treffen uns am Freitag, 9. Juni, um 11.30 Uhr im Begegnungsraum im Rheinfels Park zum Mittagessen mit interessanten Gesprächen und gemütlichem Zusammensein und anschliessendem Lotto und Jass. Abmeldungen bitte an Brigitte Glauser, 079 343 25 84. Wir freuen uns auf das Wiedersehen. Neue Teilnehmer/Innen sind herzlich willkommen. Wenn Sie gerne Kontakt pflegen möchten mit andern Senioren bei einem preiswerten Essen, melden Sie sich bitte zur Kontaktaufnahme unter der gleichen Telefonnummer. Der Anlass findet regelmässig alle 14 Tage statt.