slowUp Hochrhein 2022
Am Sonntag, 19. Juni 2022, findet der slowUp am Hochrhein statt. Der slowUp ist ein autofreier Erlebnistag für Jung und Alt auf den motorfahrzeugfreien Hauptstrassen zwischen Laufenburg (CH und D), Murg (D), Bad Säckingen (D), Stein (CH), Münchwilen (CH), Sisseln (CH), Eiken (CH) und Kaisten (CH). Gegenüber den Vorjahren bleibt die Streckenführung in Stein unverändert. Die Route führt nach der Holzbrücke in die Schönaustrasse und von dort via Schaffhauserstrasse, Münchwilerstrasse und Industriestrasse nach Münchwilen. Aufgrund dieses grenzüberschreitenden Grossanlasses werden Teile der Rheinbrück- und der Schaffhauserstrasse sowie die ganze Schönaustrasse (inkl. Schänzliweg und Breitenloh), die Münchwilerstrasse und die Industriestrasse in Stein am 19. Juni 2022 von 9.00 bis 18.00 Uhr für den Motorfahrzeugverkehr gesperrt sein. Die Zu- und Wegfahrt mit Motorfahrzeugen ist im Bereich der Rundstrecke in dieser Zeit nicht möglich. Als Ausweichmöglichkeit kann für das Abstellen von Autos der Saalbau-Parkplatz (inkl. Hartplatz beim Saalbau/Schulhaus) benutzt werden. Von Samstag 19.00 Uhr bis Montag 1.00 Uhr wird keine Parkgebühr erhoben. Im Weiteren wird die Verkehrsgruppe der Feuerwehr während des Anlasses Abstellplätze zuweisen. Während der Sperrung können die Haltestellen der Buslinie 143 (Stein – Laufenburg) nicht bedient werden. Der Festbetrieb in Stein findet wiederum beim Sportcenter Bustelbach statt. Ergänzende Informationen können auf der Webseite www.slowup-hochrhein.info abgerufen werden. Der Gemeinderat dankt der betroffenen Bevölkerung und den Firmen für das Verständnis für die notwendigen Verkehrsbeschränkungen. Gemeinderat
Leerwohnungszählung 2022
Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Die Gemeinden haben im Auftrag des BFS die Anzahl Leerwohnungen zu erheben. Stichtag der Zählung ist der 1. Juni 2022. Die Gemeindeverwaltung ist für diese Erhebung auf die Mitarbeit von Eigentümern und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen.
• Was müssen Sie melden? Es werden die leer stehenden, bewohnbaren Wohnungen, die zur dauernden Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden, erfasst. Wohnungen gleichgestellt sind leer stehende, zur Vermietung oder zum Verkauf bestimmte Einfamilienhäuser. Nicht erfasst werden Wohnungen, die auf den 1. Juni 2022 vermietet oder verkauft, aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezogen sind; leer stehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten; aus bau- und sanitätspolizeilichen Gründen gesperrte Wohnungen; Dienst- und Werkwohnungen, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind; Notwohnungen und Baracken; Wohnungen, die ihrer Lage, ihres Zustandes und ihrer Ausstattung wegen unvermietbar sind; Wohnungen die weniger als drei Monate vermietet werden (Ferienhäuser, möblierte Zimmer usw.). Die Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften in Stein werden ersucht, die leer stehenden Wohnungen mit Stichtag 1. Juni 2022 mit Angabe der Zimmerzahl bis 3. Juni 2022 der Gemeindeverwaltung, Tel. 062 866 40 00 oder E-Mail
Deckbelagseinbau Neuhofstrasse
In der Zeit vom Mittwoch, 1. Juni 2022, bis Freitag, 3. Juni 2022, findet der Deckbelagseinbau in der Neuhofstrasse statt. Während diesen Tagen sind die Neuhofstrasse, und damit auch der Althofweg und der Rheinblickweg, nicht befahrbar (Vollsperrung). Die Anwohnerinnen und Anwohner sind mit einem detaillierten Informationsschreiben orientiert worden. Die Betroffenen haben Parkkarten erhalten, welche sie berechtigt, auf den dafür vorgesehenen Bereichen in der Rütistrasse sowie auf öffentlichen Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet ihr Auto während der angegebenen Zeit abzustellen. Wir machen die Bevölkerung auf diesen Sachverhalt sowie auf möglicherweise engere Platzverhältnisse auf der Rütistrasse (insbesondere im westlichen Teil) aufmerksam. Unberechtigtes Parkieren auf der Rütistrasse, das heisst ohne Parkkarte oder nicht in den für die verschiedenen laufenden Baustellen vorgesehenen abgesperrten Bereiche, wird gebüsst. Sollte der Deckbelagseinbau witterungsbedingt verschoben werden müssen, wird das neue Datum wiederum kommuniziert. Bau und Planung
Hundekot bitte Aufnehmen und korrekt entsorgen
Hundehaufen am Wegesrand, in Parks, auf Wiesen, Feldern und Weiden sind ärgerlich und eklig – aber auch gefährlich für Mensch und Tier. Da meistens nicht das Herrchen oder Frauchen, sondern der Hund den Platz für sein grosses Geschäft bestimmt, kommt es immer wieder vor, dass Hundekot auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Feldern landet. Wird er nicht eingesammelt, verunreinigt er die angebauten Futter- und Lebensmittel. Dies will sicher niemand. Deshalb bitte konsequent die zahlreich bereitgestellten Sammelsäcke und -behälter nutzen. Gut zu wissen: Bei der Gemeindekanzlei und beim Bauamt können die Sammelsäcke in praktischer Rollenform kostenlos bezogen werden. Die Hundesteuer, welche in diesen Tagen in Rechnung gestellt wurde, beinhaltet keinen kostenlosen Hundehaufen-Einsammel-Service der Gemeinde. Hundehalterinnen und Halter müssen im öffentlichen Raum den Kot ihres Haustieres einsammeln. Eine Missachtung kann zu einer Ordnungsbusse von bis zu CHF 300.00 führen. Vielen Dank für das Einhalten dieser einfachen Regeln, was zu einem guten miteinander führt und Konflikte vermeidet. Gemeindekanzlei
Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft ausschliesslich online. Die SVA Aargau schickt Personen, die möglicherweise anspruchsberechtigt sind, bis Ende September 2022 den nötigen Code für die Internetanmeldung. Dieser ist sechs Wochen gültig. Falls Sie Unterstützung bei der Onlineanmeldung benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne weiter. Falls Sie bis Ende September 2022 keinen Code erhalten, können Sie diesen ab Oktober 2022 direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. Sämtliche relevante Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind innert 60 Tagen direkt der SVA Aargau zu melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die SVA Aargau, Aarau, www.sva-ag.ch, Tel. 062 836 82 97,
Gemeindeverband Sozialbereiche Bezirk Rheinfelden
Am Mittwoch, 8. Juni 2022, um 18 Uhr findet im Saalbau, Schulstrasse 32, in Stein die Abgeordnetenversammlung statt mit folgenden Traktanden: 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 9. Juni 2021; 2. Genehmigung der Jahresberichte 2021; 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021, Bericht Revisionsstelle; 4. Genehmigung Budget 2023; 5. Wahlen; a) Vorstand; b) Präsident; c) Kontrollstelle; 6. Neuer Dienstleistungsbereich «Betreuung Asylsuchende»; 7. Anträge von Verbandsgemeinden; 8. Verschiedenes, Informationen; Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind jedoch ausschliesslich die von den angeschlossenen Gemeinden gewählten Abgeordneten und die Vorstandsmitglieder. Der Vorstand
Parkinson Selbsthilfegruppe Rheinfelden-Fricktal
Die Selbsthilfegruppe von Menschen mit Parkinson sowie deren Angehörige treffen sich jeweils am Ersten Mittwoch-Nachmittag des Monats um 14 Uhr im reformierten Kirchgemeindehaus an der Roberstenstrasse 22 in Rheinfelden (vis-à-vis Kurzentrum) um Erfahrungen auszutauschen, Beziehungen zu pflegen und damit der Isolation entgegenzutreten. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, 1. Juni 2022, 14 bis 16.30 Uhr, statt. Thema: Physiotherapie bei Parkinson, mit Frau Mana Artz, Physiotherapeutin, in Basel. Kommen auch Sie zu unseren Treffen. Sie sind herzlich eingeladen. Kontaktadresse: Beatrice Weber, Dorfstrasse 25, 5275 Etzgen; Mobile: 076 368 69 61 / bitte auf Beantworter sprechen Mail: