Gemeindewahlen vom 18. Mai 2025 für die Amtsperiode 2026/2029; Urnenwahlen von Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann - Berichtigung
Die Wahlen in die Gemeindekommissionen sind alle in stiller Wahl erfolgt. Für die Gesamterneuerungswahlen 2026/ 2029 werden am 18. Mai 2025 noch der Gemeinderat, der Gemeindeammann und der Vizeammann an der Urne gewählt. Die Wahlunterlagen sind den Stimmberechtigten am Donnerstag, 24. April 2025, zugestellt worden. Leider ist das beigelegte Informationsblatt über die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten fehlerhaft. Den Stimmberechtigten wurde deshalb am vergangenen Samstag ein korrektes Informationsblatt zugestellt. Folgende Kandidatinnen und Kandidaten sind angemeldet worden: • Gemeinderat (5 Mitglieder): Name Vorname, Jg., Adresse, Heimatort, vorgeschlagen von | Ankli Bernadette, 1965, Zürcherstr. 27, Zullwil, Meltingen, Willisau, Die Mitte, bisher | Brutschi Sarah, 1972, Rheinbrückstr. 1, Eiken, parteiunabhängig, bisher | Datz Sabine, 1964, Wasserwerkstr. 7, Wallbach, Lengnau, Die Mitte, bisher | Kaufmann Vanik Norman, 1958, Kellerholzstr. 8a, Möhlin, parteilos, bisher | Käser Beat, 1975, Schaffhauserstr. 58, Madiswil, FDP, bisher | • Gemeindeammann: Käser Beat, 1975, Schaffhauserstr. 58, Madiswil, FDP, bisher | • Vizeammann: Ankli Bernadette, 1965, Zürcherstr. 27, Zullwil, Meltingen, Willisau, Die Mitte, bisher | Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Beim Ausfüllen des Wahlzettels für die Gemeinderats-, Gemeindeammann- und Vizeammannwahl bitte den Hinweis auf dem Wahlzettel beachten. Wenn Sie brieflich abstimmen, denken Sie daran, den Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert zu legen und Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis anzubringen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins verschlossene Stimmzettelkuvert. Gemeindekanzlei
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2024/57
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Postfach, 4002 Basel; Grundeigentümer: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern; Projektverfasser: Ingenieurbüro Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen; Bauvorhaben: Abbruch bestehende Mobilfunkanlage STEO / STSX; Neubau Mobilfunkanlage mit neuem Mast und neuen Antennen; SBB-Code: STSX / SCS-Code: SBNH; Parzelle Nr.: 1443, GB Stein AG; Strasse: Bahnhofstrasse; Bau und Planung
Bauherrschaft: Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Grundeigentümer: Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Projektverfasser: Esther Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Andreas Trittenbach, Rütistrasse 44, 4332 Stein; Bauvorhaben: Dachsanierung mit Einbau Lukarne, Umnutzung Dachraum, PV-Anlage; Ortslage: Rütistrasse 44, Parzelle-Nr. 925, GB Stein AG; • Die öffentliche Auflage findet vom 01.05.2025 bis 02.06.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung