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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 16-2023

Gestaltungsplan «Spezialzone Breitenloh» und Teiländerung ­­Bau- und Nutzungsordnung; ­öffentliches Mitwirkungsverfahren

Parallel zur kantonalen Vorprüfung wird gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) die öffentliche Mitwirkung für den Gestaltungsplan «Spezialzone Breitenloh» und die damit verbundene Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung durchgeführt. Die Entwürfe zum Gestaltungsplan und der Teiländerung der Bau- und Nutzungsplanung liegen vom 20. April 2023 bis 19. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente während der erwähnten Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde Stein (www.gemeinde-stein.ch) abrufbar. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Stein, Postfach 63, 4332 Stein, eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt.

Informationsanlass

Am Donnerstag, 27. April 2023, 19.30 Uhr, wird im Saalbau Stein ein Informationsanlass durchgeführt. Alle Interessierten und Betroffenen sind eingeladen. Neben dem Gemeinderat stehen Vertreter der Investoren und des Planers für Auskünfte zur Verfügung. Gemeinderat

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2023/13

Bauherrschaft: Rehmann Martin, Weidweg 2, 4332 Stein, Rehmann Claudia, Weidweg 2, 4332 Stein; Grundeigentümer: Rehmann Martin, Weidweg 2, 4332 Stein; Projektverfasser: Ankli Haustechnik AG, Zürcherstrasse 29, 4332 Stein; Bauvorhaben: Aussen-Wärmepumpe auf Autounterstand; Ortslage: Weidweg 2, Parzelle-Nr. 1355, GB Stein AG; Die öffentliche Auflage findet vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt: • Baugesuchsnummer: 2023/08; Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: Kleiber Gabrielle Margrit, Leymenstrasse 47, 4105 Biel-Benken BL, Schlatter Hans Rudolf, Bäumliackerstrasse 2, 4332 Stein; Projektverfasser: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Bauvorhaben: Erstellen von temporärer PKW-Stellplätzen während dem LONZA-Bauprojekt «Dolphin»; Parzelle Nr.: 653, GB Stein AG; Bau und Planung

TV Stein Generalversammlung

Der Vorstand freut sich, am Samstag, 6. Mai alle Mitglieder zur 81. Generalversammlung begrüssen zu dürfen. Die Versammlung findet im Sportcenter Bustelbach statt und beginnt um 19 Uhr (Apéro ab 18.30 Uhr). Die Versammlung ist für alle Aktivmitglieder obligatorisch.