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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2024

Öffnungszeiten über die Ostertage

Am Freitag, 29. März (Karfreitag), und Montag, 1. April 2024 (Ostermontag), bleiben die Gemeindeverwaltung und das Bauamt geschlossen. Am Donnerstag, 28. März 2024, erfolgt der Schalterschluss bereits um 15.30 Uhr. Wir wünschen der Bevölkerung schöne und sonnige Ostertage. Gemeindekanzlei

Verschiebung der Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 29. März 2024 (Karfreitag), fällt aus und wird am folgenden Dienstag, 2. April 2024, nachgeholt. Vielen Dank für die Beachtung. Gemeindekanzlei

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (§ 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Die Leinenpflicht dient den freilebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses. Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken. Gemeindekanzlei

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2024/09

Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Lichtstrasse 35, 4056 Basel; Bauvorhaben: Aktualisierung Personal- und Materialschleusen im WST 303; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 28.03.2024 bis 30.04.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung

Baubewilligung

Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:

Baugesuchsnummer: 2023/54

Bauherrschaft: Immobilien Aargau, Tellistrasse 67, 5001 Aarau; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein; Projektverfasser: Erne AG Holzbau, Rüchligstrasse 53, 4332 Stein; Bauvorhaben: Neubau Übergangslösung Kantonsschule Stein in modularer Holzbauweise; Parzelle Nr.: 595, GB Stein AG; Strasse: Münchwilerstrasse; Zone: OeBa; Bau und Planung