Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Wir erinnern alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens Ende März 2023 zurückzuschneiden. Bau und Planung
Flohmarkt 29.4.2023
Wir planen am 29. April unseren Flohmarkt in Stein. Sollten Sie Interesse haben einen Stand zu betreiben, dann melden Sie sich bis am 25.3. an unter:
Die Mitte - Stein
Einladung zur Generalversammlung – Am Mittwoch, 15. März, findet im Vereinszimmer Saalbau um 19.30 Uhr unsere GV statt. Unterstützen Sie Die Mitte Stein durch Ihre geschätzte Teilnahme.
Naturschutz- und Verschönerungsverein Stein (NVS)
Unser nächster Arbeitseinsatz findet am Freitag, 24. März, statt, wieder mit Arbeitszeit 9 – 12 Uhr inklusive Znüni. Der Treffpunkt ist wie üblich beim Werkhof. Zugunsten der Planung der Anzahl Arbeitsorte und der Bereitstellung von Geräten bitten wir um frühzeitige Anmeldung bei Fredy Niederer (079 253 4210 oder