Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. – Gesuchsteller: Name: Durmishi; Vorname: Izahir; geboren: 1995; Heimat: Nordmazedonien; Adresse: Schaffhauserstrasse 49. – Gesuchsteller: Name: Demiri; Vorname: Erzon; geboren: 2007; Heimat: Kosovo; Adresse: Bäumliackerstrasse 22. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Neu sind Lebensbescheinigungen kostenpflichtig
Per 1. September 2021 ist die revidierte Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (Register- und Meldeverordnung, RMV) in Kraft getreten. Gemäss § 23 Abs. 1 lit. c sind Lebensbescheinigungen neu kostenpflichtig. Die Gebühr pro Bescheinigung beträgt CHF 20.00. Personen, die eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen dafür mit einem amtlichen Ausweis persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorsprechen. Die Gebühren können bar oder mit EC/Post-Karte bezahlt werden. Einwohnerdienste
Schutzräume
Aufgrund der dramatischen Situation in der Ukraine gehen derzeit vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung bei kantonalen und kommunalen Stellen ein. Überwiegend geht es um den konkreten Standort des persönlich zugewiesenen Schutzraums in einem Ernstfall, wenn die bewohnte Liegenschaft keinen solchen Zufluchtsort hat. Grundsätzlich muss zwischen einem «ordentlichen Schutzraumbezug» (mit einer längeren Vorlaufzeit) und einem «vertikalen Tauchen» (z.B. bei einem KKW-Unfall) unterschieden werden. Der Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales, nimmt dazu wie folgt Stellung: 1. Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. 2. Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen. 3. Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen. 4. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert. 5. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein. Der Kanton Aargau hat auf der folgenden Webseite wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem kriegerischen Überfall auf die Ukraine publiziert: www.ag.ch/ukraine. Gemeindekanzlei
Einsatz eines Sicherheitsdienstes
Seit dem 1. März hat die Delta Security AG Sicherheitsaufgaben in der Gemeinde Stein übernommen. Die Einsätze sind mit der Regionalpolizei koordiniert. Das eingesetzte Sicherheitspersonal ist uniformiert. Die Präsenz dient der Durchsetzung der Vorschriften des Polizeireglements im öffentlichen Raum. Zudem wird der ruhende Verkehr kontrolliert. Gemeinderat
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2022/06
Bauherrschaft: Vasiljevic Stefan, Rütistrasse 5, 4332 Stein; Grundeigentümer: Vasiljevic Stefan, Rütistrasse 5, 4332 Stein, Vasiljevic Sandra, Rütistrasse 5, 4332 Stein, Vasiljevic Zoran, Rütistrasse 5, 4332 Stein, Vasiljevic Grozdijana, Rütistrasse 5, 4332 Stein; Projektverfasser: Vasiljevic Stefan, Rütistrasse 5, 4332 Stein; Bauvorhaben: Wärmepumpe, Fassadenisolation und Anstrich, Fenstereinbau, Vordach; Ortslage: Rütistrasse 5, Parzelle-Nr. 1093, GB Stein AG. Die öffentliche Auflage findet vom 10.03.2022 bis 08.04.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Pro Senectute – Turnen
Top motiviert starten wir am Mittwoch, 9. März, um 14 Uhr in der Turnhalle Stein. Über neue Gesichter würden wir uns sehr freuen. Kommt doch einfach mal vorbei. Die Leiterinnen: Claudia und Irene