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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 07-2026

Einbürgerungsgesuche

Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden. • Gesuchsteller: Name: Muja; Vorname: Kastriot; geboren: 1994; Heimat: Kosovo; Geschlecht: männlich; Adresse: Münchwilerstrasse 31. • Gesuchstellerin: Name: Muja; Vorname: Kataleya; geboren: 2022; Heimat: Kosovo; Geschlecht: weiblich; Adresse: Münchwilerstrasse 31. • Gesuchsteller: Name: Muja; Vorname: Ayan; geboren: 2025; Heimat: Kosovo; Geschlecht: männlich; Adresse: Münchwilerstrasse 31. • Gesuchsteller: Name: Thiru; Vorname: Berlini; geboren: 1984; Heimat: Deutschland; Geschlecht: weiblich; Adresse: Obere Rütistras­se 5a. • Gesuchstellerin: Name: Thiru; Vorname: Samiya; geboren: 2019; Heimat: Deutschland; Geschlecht: weiblich; Adresse: Obere Rütistrasse 5a. • Gesuchsteller: Name: Thiru; Vorname: Liyara; geboren: 2020; Heimat: Deutschland; Geschlecht: weiblich; Adresse: Obere Rütistrasse 5a. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat

Baugesuch

Baugesuchsnummer: 2025/55

Bauherrschaft: Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein; Grundeigentümer: Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein; Projektverfasser: Jochen Gehri, Rütistrasse 34b, 4332 Stein; Bauvorhaben: Anbau zusätzlicher Raum zum EFH, ungedämmt und unbeheizt; Ortslage: Rütistrasse 34b, Parzelle-Nr. 1357, GB Stein AG.

Die öffentliche Auflage findet vom 13.02.2026 bis 16.03.2026 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Büro­stunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung