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Neu wird Menschen mit Unterstützungsbedarf eine ambulante Begleitung angeboten. Foto: zVg

Ambulante Unterstützung beim selbstständigen Wohnen – Neues Angebot der Stiftung MBF

(bea) Neu bietet die Stiftung MBF in Zusammenarbeit mit der Stiftung azb, Strengelbach, und der Stiftung Schloss Biberstein ambulante Begleitung für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die selbstständig in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Die drei Stiftungen wollen das Angebot gemeinsam im ganzen Kanton Aargau anbieten.

Die Begleitung erfolgt im Rahmen des Pilotprojekts «Subjektfinanzierung». Die Subjektfinanzierung soll Menschen mit Unterstützungsbedarf mehr Selbstbestimmung verschaffen: Sie erhalten Gutscheine, mit denen sie die gewünschten Begleitleistungen einkaufen können.
«Menschen mit Unterstützungsbedarf wollen selbst bestimmen, wie sie leben. Dies fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention», erklärt Zbigniew Gruchola, Leiter Wohnen – Ateliers und Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung MBF. «Mit unserem neuen Angebot erweitern wir die Wahlmöglichkeiten und unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag eigenständig zu gestalten sowie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.»

Zbigniew Gruchola, Leiter Wohnen – Ateliers und Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung MBF. Foto: zVgSelbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung kann sowohl in einer eigenen Wohnung wie auch in einer Wohngemeinschaft erfolgen. Art und Umfang der Begleitung bestimmt sich nach dem Bemessungsergebnis der Abklärungsstelle. Die Unterstützung soll die Kompetenz zur Selbstorganisation stärken und umfasst: – Wohnungssuche: Geholfen wird bei der Suche nach einer geeigneten Wohnsituation; – Alltagsorganisation und Haushaltführung: Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags» – Administrative Aufgaben: Hilfe bei wichtigen administrativen Belangen; – Freizeitgestaltung: Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten; – Unterstützung in Krisen- oder Konfliktsituationen: Die Begleitenden stehen auch in schwierigen Zeiten zur Seite.
Die Leistungen stehen erwachsenen Personen mit einer Invalidität von mindestens 40 Prozent zur Verfügung, die im Kanton Aargau wohnhaft sind.
«Wir sind da, um gemeinsam mit den Menschen individuelle Lösungen zu finden», betont Gruchola. «Unser Ziel ist es, Selbstbestimmung nicht nur zu ermöglichen, sondern aktiv zu fördern.»
Interessierte können sich gerne an Andrea Stocker wenden, Kontaktstelle für Menschen mit Unterstützungsbedarf, unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 062 866 12 40.

Bilder
Erstes Bild: Neu wird Menschen mit Unterstützungsbedarf eine ambulante Begleitung angeboten. Foto: zVg
Zweites Bild: Zbigniew Gruchola, Leiter Wohnen – Ateliers und Mitglied der Geschäftsleitung der Stiftung MBF. Foto: zVg