Drohnenflug
In den Wochen vom 14. Februar bis 11. März 2022 werden durch die Firma Rüeschti und Rebmann Immobilien AG, RE/MAX, Stein, in der Rütistrasse (Parzelle Nr. 1534) Aufnahmen mit dem Einsatz einer Drohne aufgenommen.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuerwissen für Jugendliche und junge Menschen aufgeschaltet. Die Homepage ist gespickt mit Tipps, Videos und Quiz. Reinklicken lohnt sich bestimmt!
Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung
Pro Senectute Aargau unterstützt Menschen ab 60 Jahren beim Ausfüllen der Steuererklärung. Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen, die Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen sowie termingerecht einzureichen. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – oft Fachleute im Bereich Finanzen und Steuern – füllen die Steuererklärung in der Regel bei den Auftraggeberinnen und Auftraggebern zu Hause aus. Dies ermöglicht es auch Menschen, die nicht mehr mobil sind, vom Steuererklärungsdienst zu profitieren. Nehmen Sie telefonisch mit der Beratungsstelle der Pro Senectute unter Telefon 062 871 37 14 oder per E-Mail
Aargauer Lehrstellenbörse 2022
Die ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf möchten Ihnen mit der Lehrstellenbörse eine Plattform bieten, Ihren Betrieb und Ihre Lehrberufe zu präsentieren. Die Lehrstellenbörse wird am Mittwoch, 16. März 2022 durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die erforderliche Anmeldung und weitere Informationen zum Anlass finden Sie auf der Webseite www.beratungsdienste.ch/lehrstellenboerse.
Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge
Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten, Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1’006 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 heruntergeladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft.