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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 5-2022

 

Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhalts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Eidg. Volksabstimmung vom 13. Februar 2022
Das Wahlbüro ist am Sonntag, 13. Februar 2022 von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr im Parterre des Gemeindehauses Sisseln geöffnet. Bezüglich der stellvertretenden und/oder brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie, die Weisung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises zu beachten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmabgabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises unterschrieben, die Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert gelegt werden muss. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ebenfalls ungültig.

Einleitungsbeschluss Landumlegung Innermatt
Der Gemeinderat hat gestützt auf § 73 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) den Einleitungsbeschluss für die Landumlegung Innermatt gefasst. Folgende Akten liegen vom 20. Januar bis 18. Februar 2022 während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Sisseln zur Einsichtnahme auf: Einleitungsbeschluss vom 10. Januar 2022 sowie Bericht zur Vorbereitung und Einleitung des Verfahrens vom 10. Januar 2022 mit Perimeterplan, Grundstücksverzeichnis und Grobkostenschätzung. Gegen die Auflageakten sind die durch das Landumlegungsverfahren betroffenen Grundeigentümer einspracheberechtigt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln, Schulhausstrasse 7, 4334 Sisseln, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Bauarbeiten Erschliessung Rütistrasse 3. Etappe (inkl. Sanierung Bahnhofstrasse und Teilabschnitt 16-kV-Hauptleitung Münchwilen – Sisseln)
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für die Erschliessung Rütistrasse 3. Etappe inkl. Sanierung Bahnhofstrasse und Teilabschnitt 16-kV-Hauptleitung Münchwilen – Sisseln wird in der Bahnhofstrasse ein Werkleitungsgraben erstellt. Bis auf temporäre Einschränkungen und kurzzeitige Sperrungen bleibt die Bahnhofstrasse jedoch vorerst befahrbar. Damit die Bauarbeiten zügig voranschreiten können, wird gebeten, die Bahnhofstrasse während der Bauarbeiten nach Möglichkeit zu umfahren. Bitte beachten Sie auch die örtliche Baustellensignalisation.

Baugesuch 2021-43
Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: SwissCo Services AG, Bahnhofstrasse 14, 4334 Sisseln; Carport mit PV-Anlage; Ortslage: Parzelle-Nr. 408, Bahnhofstrasse 14, 4334 Sisseln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 3. Februar 2022 bis 4. März 2022 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren
2021-31; Bauherrschaft: Vera Bucher, Bodenackerstrasse 14C, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Neugestaltung Gartenanlage, Ortslage: Parzelle Nr. 1424, Bodenackerstrasse 14C, 4334 Sisseln. 2021-32; Bauherrschaft: Thomas und Christiane Berger, Bodenackerstrasse 14D, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Neugestaltung Gartenanlage, Ortslage: Parzelle Nr. 1423, Bodenackerstrasse 14D, 4334 Sisseln.

Grüngut–Hausabfuhr 2022
Die Grüngutabfuhr der Abfuhrunternehmung Peter Pfister AG, Oeschgen, findet vom März bis November alle zwei Wochen am Dienstag statt. Im Januar, Februar und Dezember erfolgt die Abfuhr jeweils einmal im Monat und im März und August jeweils dreimal. Die genauen Abfuhrdaten entnehmen Sie der Homepage www.ppfister.ch/dienstleistung/grungutentsorgung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Abfuhrunternehmung Peter Pfister AG, Oeschgen (062 876 11 18).

Robidog – Hundekot
Die Hunde können die Robidog-Behälter leider nicht selber bedienen. Zum Glück übernehmen dies inzwischen aber viele Hundehalter. Sie entsorgen die «Häufchen» ihrer Vierbeiner wunschgemäss mit den Robidog-Säckchen. Wenige Hundebesitzer kommen dieser Pflicht leider noch immer nicht nach. Das Bezahlen der Hundesteuer entbindet nicht von Pflichten, oder in diesem Fall, vom Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen. In diesem Sinne wollen wir deshalb alle Hundehalter höflich bitten, zukünftig die «Häufchen» ihrer Hunde ordnungsgemäss im Robidog-Behälter zu entsorgen. Herzlichen Dank.

Budgetberatung
Oft ist es schwierig, einen umfassenden Überblick über die möglichen Folgen einer Finanzentscheidung zu haben, gerade wenn man am Beginn eines neuen Lebensabschnittes steht. Aus diesem Grund bietet die Schuldenberatung Aargau Solothurn im Auftrag der Aargauischen Evangelischen Frauenhilfe eine kostenlose Budget- und Sozialberatung an. Bei Interesse können Sie sich direkt telefonisch oder per E-Mail bei der Budgetberatung melden: Tel. 062 822 84 34, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

«Pro Senectute» – Mittagstisch
Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 08. Februar 2022, statt. Treffpunkt: 12.15 Uhr, im Restaurant «Pinte», Sisseln. Wieder einmal bedient zu werden, nicht selber kochen zu müssen, in Geselligkeit mit anderen ein reichhaltiges und preiswertes Mittagessen geniessen – wer würde das nicht schätzen? Dabei interessante Gespräche führen und vielleicht im Anschluss an das Essen noch Jassen oder Spielen. Wäre das nicht auch etwas für Sie? Neu-Interessenten/Interessentinnen sind herzlich willkommen. Auf Wunsch holen wir Sie gerne ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Karolina Käser-Hassler, Hinterdorf, Sisseln (Tel. 062 873 31 61). Die Pro Senectute, Ortsvertretung