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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Absolutes Feuer- und
Feuerwerksverbot

Der Gemeinderat Sisseln erliess aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit und Hitze am 24. Juli 2026 ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet Sisseln. Die gemeinderätliche Verfügung wurde per 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, durch die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales betreffend ein absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ersetzt. Das Feuern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.

Sommerferien – Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Während der Sommerferien ist die Gemeindeverwaltung reduziert geöffnet. Seit Montag, 6. Juli, bis und mit Freitag, 7. August, gelten folgende spezielle Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Nachmittag und am Freitag bleibt die Gemeindeverwaltung jeweils geschlossen. Selbstverständlich sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Für allfällige Termine setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (062 866 11 50 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 866 11 55 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Sommerferien im Hallenbad Sissila

Auch das Hallenbad-Team braucht mal eine Pause. Deshalb bleibt das Hallenbad Sissila vom Freitag, 3. Juli, bis am Montag, 10. August, geschlossen. Ab Dienstag, 11. August, ist das Hallenbad wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich.

Werkhof geschlossen am 1. August

Bitte beachten Sie, dass der Werkhof am Samstag, 1. August, geschlossen ist. Am Mittwoch, 5. August, ist der Werkhof wieder normal von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.

Baugesuch 2026-19

Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Philipp Bachmann, Hinterdorfstrasse 1a, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Neuanstrich Fassade, Vergrösserung eines Fensters und Montage von Lamellenstoren; Ortslage: Parzelle-Nr. 1268, Hinterdorfstras­se 1b, 4334 Sisseln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 31. Juli 2026 bis 31. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Frauenverein Eiken-Münchwilen-
Sisseln

Stadtführung Bad Säckingen

Siehe unter Eiken.