Bauherrschaft/Grundeigentümer: Dzemail und Mersiha Tajic, Galmsstrasse 8, 4410 Liestal; Projektverfasser: AJ architektur, Hauptstrasse 55, 4436 Oberdorf; Bauobjekt: Zusätzliche Doppelgarage und Balkone; Ortslage: Parzelle-Nr. 1832, Rütistrasse 45, 4334 Sisseln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 17. Juli 2025 bis 18. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren
2025-10; Bauherrschaft: Pneuhaus Ritschard, Albert Dina und Nicole Schäfer, Haupt-strasse 37, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Erweiterung Abstellfläche Pneuhaus; Ortslage: Par-zelle Nr. 1236, Hauptstrasse 37.
Kontrolle der Gemeinde auf Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen
Von Mitte Juli bis Ende August ist die verantwortliche Person der Gemeinde Sisseln unterwegs. Sie kontrolliert das Gemeindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen. Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u.a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.). Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!). Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht. Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei Sisseln (Tel. 062 866 11 50 oder Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden?
Falls Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden haben, können Sie diesen ganz einfach unter www.polizeioberesfricktal.ch/de/fundbuero oder unter www.easyfind.ch registrieren. Gefundene Gegenstände können auf der Gemeindekanzlei Sisseln abgegeben werden.