Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Folgende Sachgeschäfte werden der Versammlung zur Beschlussfassung unterbreitet: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2023; 2. Ersatzwahl eines Mitglieds der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 3. Informationen des Gemeinderates; 4.1 Rechenschaftsbericht 2023; 4.2 Jahresrechnung 2023; 5.1 Verpflichtungskredit von CHF 295 000.00 für den VGEP des Abwasserverbandes Stein-Münchwilen-Eiken-Sisseln (SMES); 5.2 Verpflichtungskredit von CHF 950 000.00 für die Erschliessung der Rütistrasse/Bahnhofstrasse; 6. Verpflichtungskredit von CHF 70 000.00 für die Erneuerung der Regulierung Heizzentrale und Lüftung, Turnhalle; 7. Revision Personalreglement; 8.1 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Peter Trawitzki; 8.2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Kay-Uwe Müller und Dorota Sendor-Müller mit Julia und Adam Müller; 9. Verschiedenes (Termine, offene Diskussion). Die Akten können vom 06. bis 20. Juni 2024 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie die Gemeindeversammlung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Anmeldung für das Essen nach der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie für das Essen um Anmeldung bis 12. Juni 2024 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 062 866 11 50. Für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung ist keine Anmeldung erforderlich.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Frau Gabriella Probst, Mitglied der Steuerkommission, ist Ende Februar weggezogen. Somit demissioniert sie aus der Steuerkommission. Wir danken Gabriella Probst für ihren Einsatz. Die Ersatzwahl findet an der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 statt. Die Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Falls Sie an einer Mitarbeit in der Steuerkommission interessiert sind, bitten wir um Mitteilung an die Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 866 11 50).
Eidg. Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 – Einladung zu Kaffee und Gipfeli
Das Wahlbüro ist am Sonntag, 9. Juni 2024, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr im Parterre des Gemeindehauses Sisseln geöffnet. Wer seinen Stimmzettel persönlich in die Urne legt, ist herzlich zu Kaffee und Gipfeli eingeladen. Das Wahlbüro freut sich auf Ihren Besuch im Gemeindehaus. Bezüglich der stellvertretenden und/oder brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie, die Weisung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises zu beachten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmabgabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises unterschrieben, die Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert gelegt werden muss. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ebenfalls ungültig.
Strassensperrung SlowUp
Am Sonntag, 16. Juni 2024, 10.00 Uhr -17.00 Uhr, findet der slowUp Hochrhein wieder statt. Infolge der Veranstaltung werden am Sonntag, 16. Juni 2024, 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, die Hauptstrasse K 293 sowie die Laufenburgerstrasse K 295 aus beiden Richtungen gesperrt, mit Verkehrsposten für Anstösser und Zubringer. Es werden keine Umlei-tungsmassnahmen gewährleistet.
Bekämpfung Neophyten - Einjähriges Berufkraut
Dichte Bestände von Neophyten verändern die Artenzusammensetzung der heimischen Vegetation stark. Insbesondere können konkurrenzschwache Arten verdrängt werden, vor allem in mageren Wiesen und Weiden sowie an ruderalen Standorten. Angesichts der aktuell starken Ausbreitung sind auch grosse Schäden an seltenen und gefährdeten Arten denkbar. Bekämpfung: Das Einjährige Berufkraut lässt sich einfach samt Wurzeln ausreissen. Aus der Samenbank keimen aber noch über Jahre neue Pflanzen aus. Deshalb muss das Blühen und Fruchten der Art konsequent verhindert werden. Weitere Details finden Sie demnächst in Ihrem Briefkasten oder ebenfalls auf unserer Homepage unter den Rubriken Neuigkeiten und Naherholung im Freien. Helfen Sie mit! Oft kennen Eigentümer von befallenen Flächen das Einjährige Berufkraut oder die Problematik von Neophyten nicht. Dann hilft es, betroffene Eigentümer aufzuklären, um sie so zur Mithilfe bei der Bekämpfung zu motivieren. Nur eine koordinierte, mehrjährige Bekämpfung mit langfristiger Nachsorge führt zum Erfolg. Meldungen zu Fundstandorten nimmt auch die Gemeindeverwaltung per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) entgegen. Der Gemeinderat
«Pro Senectute»-Mittagstisch
Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 11. Juni 2024, statt. Treffpunkt: 11.30 Uhr, im Restaurant Pinte, Sisseln. Wieder einmal bedient zu werden, nicht selber kochen zu müssen, in Geselligkeit mit anderen ein reichhaltiges und preiswertes Mittagessen geniessen – wer würde das nicht schätzen? Dabei interessante Gespräche führen und vielleicht im Anschluss an das Essen noch Jassen oder Spielen. Wäre das nicht auch etwas für Sie? Neu-Interessenten/Interessentinnen sind herzlich willkommen. Auf Wunsch holen wir Sie gerne ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Monika Kupfer-schmid, Fasanenweg, Sisseln (Tel. 076 498 22 57). Die Pro Senectute, Ortsvertretung
Leerwohnungszählung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Wir gelangen mit der Bitte an Sie, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnun-gen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (01. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag (01. Juni) zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annährend fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird. Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben werden. Wir bitten Sie, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2024 allfällige Leerwohnun-gen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., auf dem Postweg oder via Gemeindehausbriefkasten zu melden. Bitte geben Sie auch die entsprechende Adresse an. Wir danken für Ihre Unterstützung.
Feuerwehr Sisslerfeld
Am Montag, 10. Juni, findet eine Atemschutzprobe statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Supportervereinigung FC Stein
Unsere im März verschobene Generalversammlung wird nun am Mittwoch, 26. Juni, um 19.30 Uhr im Rest. Pinte in Sisseln stattfinden. Die Einladungen werden demnächst zugestellt. Der Vorstand