Am Samstag, 22. März 2025, findet von 11.00 – 17.00 Uhr die Einweihung des Pumptracks in der Grossmatt statt. Lasst Euch vom D-Day-Verein, den Sissler Mannen und dem Pontonierfahrverein kulinarisch verwöhnen. Versucht Euer Glück an der Schokokuss-Schleuder des RV-50 Clubs, testet Eure Geschicklichkeit bei der Pfadi-Thierstein oder startet durch mit dem Jugendclub. Seht Euch die Shows von professionellen Skatern und Bikern an, die ihr Können im Skatepark und auf dem Pumptrack zeigen werden.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Sisseln zur Vermeidung von Schleichverkehr für die Bahnhofstrasse folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkung verfügt: Für die Dauer der Baustelle Knoten «Südspange – Anschluss Sisslerfeld», Laufenburgerstrasse (K295); • Verbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet»; Zur Information wird bei der Einmündung der Sisslerstrasse in die K129 (Gemeinde Eiken) ein Vorsignal mit Zusatztafel «Distanztafel» gestellt. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf § 46 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRPG) vom 4. Dezember 2007 die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 6. März 2025 bis 4. April 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Sprechstunde Gemeindeammann
Die nächste Sprechstunde mit Gemeindeammann Rainer Schaub findet am Montag, 17. März 2025, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Gemeindehaus, statt. Der Gemeindeammann steht für Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung. Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 062 866 11 50 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Mit dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) haben die vier Standortgemeinden Eiken, Münchwilen, Sisseln und Stein ein behördenverbindliches Planungsinstrument geschaffen, mit dem die Ziele der Verkehrsentwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre gemeinsam festgelegt wurden. Der KGV wurde nun vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau genehmigt. Der KGV besteht aus einem Bericht, dem Defizitplan und den Teilplänen öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, Veloverkehr und Fussverkehr. Im Rahmen der Mitwirkung haben sich zwölf Personen, Firmen, Vereine und Nachbargemeinden eingebracht. Es liegt ein Mitwirkungsbericht mit der Würdigung dieser Eingaben vor. Alle Dokumente sind auf der Website der Gemeinden aufgeschaltet. Der Gemeinderat dankt allen Personen, die sich für den Kommunalen Gesamtplan Verkehr engagiert haben.
Abgabe der Steuererklärung und Mahngebühren
In den vergangenen Wochen wurde Ihnen die Steuererklärung 2024 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2024 beträgt Fr. 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits Fr. 50.00 kosten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2025. Für Fristerstreckungen finden Sie im Online-Schalter der Homepage der Gemeinde Sisseln den entsprechenden Link. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Wir erinnern alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sichtzonen). Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden). In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Wir danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit. Die Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende März zurückzuschneiden.
Feuerwehr Sisslerfeld
Heute Mittwoch, 5.3., findet eine Maschinistenübung statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin Eiken.
Tischtennis Club Sisseln
J+S Jugendtraining jeweils Dienstags von 18 – 19.30 Uhr und Erwachsene Dienstags von 19.30 – 22 Uhr und Freitags von 19.30 – 22 Uhr in der Turnhalle Sisseln. Heimspiel Di. 11.3., 20 – 22 Uhr: Sisseln 2 – Copains Birsfelden 3 (4. Liga). Für Sisseln 2 geht es beim vorletzten Gruppenspiele um den Aufstieg! Gäste und Hobbyspieler jederzeit willkommen. Weitere Informationen unter: www.ttcsisseln.ch oder Anfragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..