Wir erinnern alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sichtzonen). Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden). In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Wir danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit. Die Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende März zurückzuschneiden.
Sprechstunde Gemeindeammann
Die nächste Sprechstunde mit Gemeindeammann Rainer Schaub findet am Montag, 18. März 2024, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Gemeindehaus, statt. Der Gemeindeammann steht für Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung. Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 062 866 11 50 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Baugesuch 2024-06
Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Guido und Silvia Stocker, Flössergasse 8, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle-Nr. 488, 4334 Sisseln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 7. März 2024 bis 5. April 2024 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Erteilte Baubewilligung im ordentlichen Verfahren
• 2024-05; Bauherrschaft: Cédric und Sarina Grenacher, Rütistrasse 41, 4334 Sisseln; Bauobjekt: Sichtschutz; Ortslage: Parzelle Nr. 1830, Rütistrasse 41.
Abgabe der Steuererklärung und Mahngebühren
In den vergangenen Wochen wurde Ihnen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2023 beträgt Fr. 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits Fr. 50.00 kosten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2023. Für Fristerstreckungen finden Sie im Online-Schalter der Homepage der Gemeinde Sisseln den entsprechenden Link. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung.
Kantonaler Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft (Totalrevision Rheinuferschutzdekret); Einladung zur Mitwirkungsauflage sowie Einladung zur Informationsveranstaltung
Der Kanton Aargau erarbeitet die Totalrevision des Rheinuferschutzdekrets aus dem Jahr 1948, welches neu zum kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft (Kt NP Rheinuferlandschaft) wird. Mit dem neuen kantonalen Nutzungsplan werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Rheinuferlandschaft so koordiniert, dass auch in Zukunft ein wirksamer Schutz dieser wertvollen Landschaft gewährleistet ist und gleichzeitig die vielfältigen Bedürfnisse der Gesellschaft an den Raum berücksichtigt werden. In Gesprächen mit den Rheinanstössergemeinden und den beiden beteiligten Regionalplanungsverbänden wurden die Entwürfe der Planungsunterlagen seit 2021 stetig weiterentwickelt und abgestimmt. Gerne bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit, sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Entwurf des Kt NP Rheinuferlandschaft zu äussern.
Mitwirkungsverfahren
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau freut sich, Ihnen den kantonalen Nutzungsplan zum Schutz der Rheinuferlandschaft zur Mitwirkung zu unterbreiten. Während 120 Tagen haben Sie die Möglichkeit, zum Entwurf eine Stellungnahme abzugeben. Die Mitwirkung dauert vom 28. März 2024 bis zum 26. Juli 2024. Die Unterlagen werden ab dem Startdatum auf der Mitwirkungsplattform des Kantons Aargau (www.ag.ch/laufende-anhoerungen) aufgeschaltet. Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist auch bei der Abteilung Landschaft und Gewässer des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, eingesehen werden. Hierbei wird um eine frühzeitige Anmeldung beim Abteilungssekretariat gebeten (062 835 34 50 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Informationsveranstaltung
Um interessierte Kreise über das Projekt zu informieren, wird als Auftakt des Mitwirkungsverfahrens eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Informationsveranstaltung findet statt am Mittwoch, den 27. März 2024 von 19.30 bis 21.00 Uhr, in der Stadthalle in Laufenburg. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, sich für die Veranstaltung bis zum 20. März 2024 anzumelden. Hierfür nutzen Sie bitte folgenden Link: https://forms.office.com/e/hsSNaLLnPS
Feuerwehr Sisslerfeld
Am Montag, 11.3., findet eine Übung der gesamten Feuerwehr statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Suppentag vom 10.3., 11 – 14 Uhr
Herzliche Einladung zum Suppentag der römisch-katholischen Kirchgemeinde Eiken-Münchwilen-Sisseln im Pfarreizentrum Eiken. Lassen Sie sich bei Suppe, Kartoffelsalat, Würstli und Kuchen verwöhnen und geniessen Sie mit uns das gemütliche Beisammensein zugunsten der Fastenaktion 2024! Vielen Dank für Ihr Kommen und Ihre Unterstützung. Die Kirchenpflege und das OK
Supportervereinigung FC Stein
Unsere Generalversammlung findet am Donnerstag, 28. März, um 19.30 Uhr im Rest. Pinte in Sisseln statt. Anträge sind schriftlich bis Freitag, 8. März, an Fritz Käser, Langackerstrasse 12, 4332 Stein, einzureichen. Der Vorstand
Tischtennis Club Sisseln
J+S Jugendtraining jeweils Dienstags von 18 – 19.30 Uhr und Erwachsene Dienstags von 19.30 – 22 und Freitags von 19.30 – 22 Uhr in der Turnhalle Sisseln. Gäste und Hobbyspieler jederzeit willkommen. Heimspiel: Di. 19.3. ab 20 Uhr Sisseln 3 – Frenkendorf/Füllinsdorf. Weitere Informationen unter: www.ttcsisseln.ch oder Anfragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.