Sprechstunde des Gemeindeammanns
Die nächste Sprechstunde mit Gemeindeammann Rainer Schaub findet am Montag, 14. März 2022, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. Der Gemeindeammann steht für Fragen, Probleme und Anregungen zur Verfügung. Es ist eine Voranmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter 062 866 11 50 oder
Parkplatz
Ab sofort ist am Badweg der Parkplatz Nr. 24 für CHF 60.00/Monat zu vermieten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Gemeindekanzlei Sisseln (062 866 11 50 oder
Grabräumung auf dem Friedhof
Die gesetzliche Grabruhe von sieben Urnenwandgräbern (Bestattungsjahre 1998 bis 2000) ist abgelaufen. Gestützt auf Art. 20 des Friedhofreglements werden die Angehörigen, der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen, ersucht, die vorhandenen Grabplatten bis spätestens 30. April 2022 zu räumen. Jeweils ein Angehöriger wird vom Gemeinderat schriftlich informiert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung der Grabplatten durch die Gemeinde Sisseln kostenlos erfolgen. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Was man im Wald darf und was nicht
Aufforderung mit Augenzwinkern: Der Wald-Knigge gibt ein paar einfache Tipps, damit es dem Wald und uns allen gut geht. Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken sowie zum Schutz der Tiere. Den ganzen Wald-Knigge können Sie unter www.waldknigge.ch einsehen und in beliebiger Anzahl bestellen oder herunterladen.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Wir erinnern alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sicht-zonen). Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden). In Sichtzo-nen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Wir danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit. Die Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis Ende März zurückzuschneiden.
Pro Wildtierschutz
Jährlich gibt es über 20 000 Wildunfälle, d.h. jede halbe Stunde stirbt ein Wildtier auf Schweizer Strassen. Die Homepage www.prowildtierschutz.ch wurde kurz vor Weihnachten online geschaltet und darf sich schon über viele Besuchende freuen. Auf der Website erhalten Sie diverse Informationen wie beispielsweise: In welchem Revier bin ich gerade, Wer ist in diesem Revier zuständig, Online Karte (basierend auf Google Maps) mit Angaben über die Aargauer Jagdreviere, Jagdaufseher und Reviergrenzen, Informationen, wie man Wildunfälle verhüten kann, sowie Informationen, wie man sich verhalten soll während und nach einem Wildunfall. Sie können im Forum Fragen zu Wild und Co. stellen, welche dann professionell beantwortet werden.
Feuerwehr Sisslerfeld
Folgende Übung findet statt: Montag, 14. März, Absturzsicherung. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.