Bauherrschaft/Grundeigentümer: SwissCo Services AG, Bahnhofstrasse 14, 4334 Sis-seln; Projektverfasser: Tal Architekten GmbH, Hofmattweg 11, 4460 Gelterkinden; Bauobjekt: Erweiterung Trafo-Kälteanlage und Ergänzung Fernwärme; Ortslage: Parzelle-Nr. 408, Bahnhofstrasse 14, 4334 Sisseln. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 27. Februar 2026 bis 30. März 2026 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sisseln schriftlich Einwendung erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Eidg. Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Einladung zu Kaffee und Gipfeli
Das Wahlbüro ist am Sonntag, 8. März 2026, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr im Parterre des Gemeindehauses Sisseln geöffnet. Wer seinen Stimmzettel persönlich in die Urne legt, ist herzlich zu Kaffee und Gipfeli eingeladen. Das Wahlbüro freut sich auf Ihren Besuch im Gemeindehaus. Bezüglich der stellvertretenden und/oder brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie, die Weisung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises zu beachten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei brieflicher Stimmabgabe auf der Vorderseite des Stimmrechtsausweises unterschrieben, die Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dieses zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert gelegt werden muss. Bei Fehlen der Unterschrift oder wenn der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelkuvert liegt, muss die briefliche Stimmabgabe als ungültig erklärt werden. Verspätet eingegangene Stimmzettel sind ebenfalls ungültig.
Abgabe der Steuererklärung und Mahngebühren
In den vergangenen Wochen wurde Ihnen die Steuererklärung 2025 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet. Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2025 beträgt CHF 35.00. Eine zweite Mahnung würde bereits CHF 50.00 kosten. Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2026. Für Fristerstreckungen finden Sie im Online-Schalter der Homepage der Gemeinde Sisseln den entsprechenden Link. Wir danken Ihnen für die rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Alle Grundeigentürmer und Grundeigentümerinnen werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten bis Ende März zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sichtzonen). Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften Sie als Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hyd-ranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4.50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden). In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Wir danken Ihnen für die geschätzte Mitarbeit.
Tagesfamilien und Spielgruppen
Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig. Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies dem Gemeinderat melden. Der Gemeinderat lässt die Tagesfamilien periodisch durch eine Fachstelle überprüfen. Spielgruppen sind weder bewilligungs- noch meldepflichtig und müssen vom Gemeinderat auch nicht beaufsichtigt werden.
«Pro Senectute»-Mittagstisch
Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 10. März 2026, statt. Treffpunkt: 11.30 Uhr, im Restaurant «Pinte», Sisseln. Wieder einmal bedient zu werden, nicht selber ko-chen zu müssen, in Geselligkeit mit anderen ein reichhaltiges und preiswertes Mittagessen geniessen – wer würde das nicht schätzen? Dabei interessante Gespräche führen und vielleicht im Anschluss an das Essen noch Jassen oder Spielen. Wäre das nicht auch etwas für Sie? Neu-Interessenten/Interessentinnen sind herzlich willkommen. Auf Wunsch holen wir Sie gerne ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Monika Kupferschmid, Fasanenweg, Sisseln (Tel. 076 498 22 57). Die Pro Senectute, Ortsvertretung
Feuerwehr Sisslerfeld
Heute Donnerstag, 26. Februar, findet eine Kaderübung statt. Am Montag, 2. März, findet eine Offiziersübung statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Frauenverein Eiken-Münchwilen-Sisseln
Senioren-Nachmittag mit der Theatergruppe Herbstrose am 7. März