Baugesuch; öffentliche
Aktenauflage
Bauherrschaft: Fetzer Daniel und Sandra, Hueb 250, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Fetzer Andreas, Rai 80, 5326 Schwaderloch; Bauprojekt: Einlegerwohnung im 1. OG mit Dachgaube nördlich, Parkplatz Stützmauer und sep. Treppeneingang zur Wohnung östl., Erneuerung Sitzplatzbedachung EG westlich; Ortslage: Hueb 250, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 58; Zone: W2a (Wohnzone 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches werden am Freitag, 10. Februar bis Montag, 13. März 2023, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.