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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 51-2023

Öffnungszeiten über die Festtage

Die Gemeindeverwaltung ist von Freitag, 22. Dezember 2023 bis und mit Mittwoch, 3. Januar 2024, geschlossen. Besten Dank für das Verständnis.

Weihnachtswünsche und ­Neujahrsgrüsse

Der Gemeinderat dankt allen Funktionären, die sich während des zu Ende gehenden Jahres in einem Gremium, einer Kommission oder in anderer Art und Weise für unsere Gemeinde eingesetzt haben. Das der Behörde und der Verwaltung seitens der Bevölkerung entgegengebrachte Wohlwollen und Vertrauen weiss man zu schätzen und ist froh darum. Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünschen wir eine ruhige, besinnliche Weihnachtszeit und einen angenehmen Übergang in ein gesundes, glückliches und zufriedenes neues Jahr.

Baugesuch; öffentliche ­Aktenauflage

Bauherrschaft: Fibo Bau AG, Grabenackerstrasse 27, 8156 Oberhasli; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: dito; Bauprojekt: Neubau 6 DEFH; Ortslage: Schulstrasse, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 173/175; Zone: W2b (Wohnzone 2-geschossig); Die Akten des Baugesuches werden am Donnerstag, 4. Januar bis Freitag, 2. Februar 2024, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.