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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2024

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

- Roman Sonder und Lena Smieszek, Rai 304, 5326 Schwaderloch, Neubau Gartenschopf, Parzelle-Nr. 293, Rai, 5326 Schwaderloch

Öffnungszeiten über die Festtage

Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Montag, 6. Januar 2025, geschlossen. In Notfällen (z.B. Todesfällen) sind wir telefonisch erreichbar unter Tel 079 678 86 45. Sie können Ihre Anliegen auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. richten. Die Mails werden über die Festtage sporadisch gelesen. Besten Dank für das Verständnis. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein schönes Weihnachtsfest, einen glänzenden Jahreswechsel sowie Gesundheit und Zufriedenheit im Jahr 2025.

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29.11.2024

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024 veröffentlicht. 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26.06.2024; 2. Landverkauf, Parzelle Ebeländ, Wil; 3. Kreditabrechnung, Spielturm «Baumhörnchen»; 4. Verpflichtungskredit, Generelle Entwässerungsplanung GEP 2. Generation (Teil 1/2); 5. Projektierungskredit, Gesamtplanung Renovation Schulhaus; 6. Nachtragskredit, Gesamtrevision Bau und Nutzungsplanung; 7. Stellenplan Gemeindepersonal, Erhöhung um 30 Stellenprozente; 8. Budget 2025; Beratung und Beschlussfassung; • Referendum: Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024, unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung geltend gemacht werden. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Gemeindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 06. Januar 2025; Gemeinderat Schwaderloch

Baugesuch; öffentliche Aktenauflage

Bauherrschaft: Feredin Pajaziti, Hauptstrasse 19, 5316 Leuggern; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: MS Architektur, Altenburgstrasse 49, 5200 Brugg; Bauprojekt: Neubau DEFH mit Garage; Ortslage: Dorfstrasse, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 274; Zone: Dorfkernzone; Die Akten des Baugesuches werden am Freitag, 6. Dezember 2024 bis Freitag 10. Januar 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.