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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 47-2023

Zusammenschluss der Spitex ­RegioKirchspiel und der Spitex Döttingen-Klingnau-Koblenz

Mit dem Zusammenschluss der beiden Spitex-Organisationen entsteht eine zukunftsgerichtete, kompetente und starke Spitex in einer Betriebsgrösse, die eine optimale strategische, operative und betriebswirtschaftliche Führung und unternehmerische Denkweise ermöglicht. So ist das Ziel der beiden Vorstände in der Einladung zu den ausserordentlichen Mitgliederversammlungen beschrieben. Die Fusion beider Organisationen ermöglicht weiterhin die bedarfsgerechte Betreuung und Pflege der Klientinnen und Klienten sowie die bessere Ausrichtung auf deren Bedürfnisse. Die Gemeinderäte von Böttstein, Döttingen, Full-Reuenthal, Klingnau, Koblenz, Leibstadt, Leuggern, Mandach und Schwaderloch, als Auftraggeber der vergrösserten Spitex-Organisation, unterstützen den Zusammenschluss und haben die neue Leistungsvereinbarung gültig ab dem 1. Januar 2024 genehmigt. Die ausserordentlichen Mitgliederversammlungen, an denen die Genehmigung des Fusionsvertrages traktandiert ist, finden am Freitag, 1. Dezember 2023 um 19.30 Uhr statt, für die Spitex RegioKirchspiel im Johannitersaal des Asana-Spitals in Leuggern und für die Spitex Döttingen-Klingnau-Koblenz im Mehrzwecksaal der Aareperle in Döttingen. Die Vereinsmitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Pflanzen, deren Geäst oder Blätter zu weit in Strassen und Wege hinausragen, können die Sicht von allen Verkehrsteilnehmern verringern und zu gefährlichen Situationen führen. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Freihaltehöhe mind. 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den regelmässigen Rückschnitt.