Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
– Lisa und Willi Häring, 5412 Vogelsang, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Parzelle-Nr. 18, Mühlematt, Schwaderloch.
Der Gemeinderat hat folgendes Baugesuch abgewiesen:
– Margrith und Werner Ehrensperger, 8166 Niederweningen, Abstellplatz bestehend, Parzelle-Nr. 8, Rüedismättli, Schwaderloch.
Schneeräumung im Winterdienst
Die Verantwortlichen für den Winterdienst bemühen sich, in den kommenden Monaten das Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde für die Bewohner in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Kantonsstrasse wird durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist die Gemeine zuständig. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen abzustellen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden ab. In Schwaderloch wird nach folgenden Dringlichkeitsstufen gepflügt und gesalzen: – Dringlichkeitsstufe 1: Dorfstrasse, Wängi, Hueb; – Dringlichkeitsstufe 2: Bushaltestellen, Schulstrasse; – Dringlichkeitsstufe 3: Trottoirs, alle übrigen Strassen und Gehwege. Wir sind bestrebt, die Verkehrsflächen im Winter möglichst gut zu präparieren. Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden. Wir bitten Sie deshalb, ihr Fahrzeug oder Ihre persönliche Ausrüstung den winterlichen Verhältnissen anzupassen, sowie möglichst die geräumten und gesalzenen Wege zu benützen.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Pflanzen, deren Geäst oder Blätter zu weit in Strassen und Wege hinausragen, können die Sicht von allen Verkehrsteilnehmern verringern und zu gefährlichen Situationen führen. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Freihaltehöhe mind. 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den regelmässigen Rückschnitt. Gemeinderat Schwaderloch