Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Vizeammann Ursula Wüst hat nach 12 Jahren als Gemeinderätin und Vizeammann ihren Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates per 31. März 2023 erklärt. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde festgelegt auf den 3. März 2024. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 19. Januar 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Eine stille Wahl ist nicht möglich. Wahlbüro