Baugesuch; öffentliche Aktenauflage
Bauherrschaft: Franz und Rita Meyer-Wolf, Altweg 203, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: dito; Bauprojekt: Weiterführung der Beton-Winkelstützen, Abgrenzung an Parz. 345; Ortslage: Altweg 203, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 346; Zone: WG2 (Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches werden am Freitag, 8. Oktober 2021 bis Montag, 8. November 2021, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.