Entwurf «Kommunaler Gesamtplan Verkehr, KGV»; Mitwirkungsverfahren
Der Entwurf für den «Kommunalen Gesamtplan Verkehr, KGV» liegt vom Freitag, 2. September 2022 bis Montag, 3. Oktober 2022 auf der Gemeindekanzlei auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Einwendungen und Vorschläge zum Entwurf können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Am 24. August 2022 fand bereits eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Pflanzen, deren Geäst oder Blätter zu weit in Strassen und Wege hinausragen, können die Sicht von allen Verkehrsteilnehmern verringern und zu gefährlichen Situationen führen. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Freihaltehöhe mind. 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den regelmässigen Rückschnitt.