Peter Schenk – Demission als Mitglied des Gemeinderates und Gemeindevizepräsident
Peter Schenk hat aus persönlichen Gründen seine Demission als Mitglied des Gemeinderates und Gemeindevizepräsident eingereicht. Der Gemeinderat und Peter Schenk haben einvernehmlich beschlossen, die von ihm verantworteten Ressorts bis zur Ersatzwahl auf die übrigen Mitglieder des Gemeinderats zu verteilen. Die künftigen Zuständigkeiten in den Bereichen «Finanzen», «Liegenschaften» sowie «Friedhof / Bestattungswesen» werden in Kürze auf der Website der Gemeinde veröffentlicht. Peter Schenk war während acht Jahren Mitglied des Gemeinderates und amtete während der letzten zwei Jahre als Gemeindevizepräsident. Der Gemeinderat dankt Peter Schenk für seinen langjährigen Einsatz im Dienst der Gemeinde Schwaderloch und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Der Gemeinderat bittet um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Gemeinderat
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat sowie Ersatzwahl Gemeindevizepräsident vom 29. November 2026 für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie Ersatzwahl Gemeindevizepräsident für den Rest der Amtsperiode 2026/ 2029 wurde auf den 29. November 2026 festgelegt. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Schwaderloch eingereicht werden. Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf www.schwaderloch.ch heruntergeladen werden. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden aber den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Eine stille Wahl ist nicht möglich. Zudem kann eine Person als Gemeindevizepräsident nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR). Wahlbüro
Baugesuch; öffentliche Aktenauflage
Bauherrschaft: Marisa & Stephan Müller, Bürgelistrasse 348, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: dito; Bauprojekt: Whirlpool im Gartensitzplatz; Ortslage: Bürgelistrasse 348, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 426; Zone: WG2 (Wohn-/Gewerbezone 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches werden am Dienstag, 25. August, bis Donnerstag, 24. September 2026, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.