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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 3-2024

Baugesuche; öffentliche
Aktenauflage

• Bauherrschaft: Gotthard Knecht, Friedhofweg 37, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: dito; Bauprojekt: Erweiterung Bodenleitung zur Bewässerung von Ackerkulturen PVC; Ortslage: Bürgeli, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 474/496; Zone: Landwirtschaftszone. • Bauherrschaft: Giuseppe Di Marco, Altweg 315, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: Gotthard Knecht, Friedhofweg 37, 5326 Schwaderloch; Projektverfasser: Archi­tekturbüro Martin von Arx, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen; Bauprojekt: Neubau Pergola, Schopf, Lagerfläche, Garagen; Ortslage: Altweg, 5326 Schwaderloch, Parzelle-Nr. 329; Zone: WG2 (Wohn-und Gewerbezone). Die Akten des Baugesuches werden am Freitag, 19. Januar bis Montag, 19. Februar 2024, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Rechtskraft der ­Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.