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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2022

Baugesuch; öffentliche ­Aktenauflage
Bauherrschaft: Rotzinger Sabine & Michael, mittlerer Boden 372, 5326 Schwaderloch; Grundeigentümer: dito; Projektverfasser: Rotzinger Michael, mittlerer Boden 372, 5326 Schwaderloch; Bauprojekt: Gartenhaus; Ortslage: mittlerer Boden 372, Schwaderloch, Parzelle-Nr. 216; Zone: W2b (Wohnzone 2-geschossig). Die Akten des Baugesuches werden am Freitag, 15. Juli bis Dienstag, 16. August 2022, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Während der Auflagefrist kann gegen das Baugesuch beim Gemeinderat eine Einwendung nach § 60 Baugesetz erhoben werden; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.