Sensibilisierung Hundehaltende
In jüngerer Zeit ist eine Häufung von nicht versäubertem Hundekot festgestellt worden. Der Gemeinderat Schwaderloch nimmt die Gelegenheit zum Anlass und möchte an dieser Stelle – nicht zuletzt auch wegen der beginnenden warmen Jahreszeit, welche wieder vermehrt Erholungssuchende ins Freie lockt – die Hundehaltende hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten sensibilisieren. Hundehalterinnen und Hundehalter sind gemäss kantonalem Recht verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden. In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen oder Wegen ist zudem das Aufnehmen des Hundekots obligatorisch. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten (Robidog) sind mehrfach vorhanden. Im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen sind Hunde immer an der Leine zu führen (§ 24 des Polizeireglements des Oberen Fricktals). Vom 1. April 2025 bis 31. Juli 2025 gilt zudem die temporäre, kantonale Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Zu beachten gilt dabei, dass sich Waldrand auch abschnittsweise unmittelbar neben dem Weg entlang des Rheines befindet. Bei Zuwiderhandlungen gegen kommunale oder kantonale Bestimmungen können Bussen ausgesprochen werden. Gemeinderat Schwaderloch