(eing.) Aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr hat der Gemeinderat von Schupfart nach Abstimmung mit dem Feuerwehrkommando beschlossen, per sofort ein allgemeines Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Schupfart zu erlassen.
Die anhaltend trockenen Witterungsverhältnisse haben dazu geführt, dass Wiesen, Felder und Waldgebiete stark ausgetrocknet sind. Bereits ein einzelner Funken kann einen Brand auslösen und erhebliche Schäden anrichten. Zum Schutz der Bevölkerung, der Einsatzkräfte sowie der Natur ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art bis auf Weiteres untersagt.
Das Verbot gilt für das gesamte Gemeindegebiet und umfasst insbesondere:
– das Abbrennen von Raketen, Knallkörpern, Batterien und sonstigen Feuerwerksartikeln
– Feuerwerk auf öffentlichem wie auch privatem Grund.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Feuerwerksverbot konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten. Widerhandlungen können gestützt auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Das Verbot gilt bis auf Weiteres, über eine Aufhebung des Feuerwerksverbots wird informiert, sobald sich die Situation aufgrund der Witterungsverhältnisse nachhaltig entspannt hat.