Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
14.7 °C Luftfeuchtigkeit: 53%

Mittwoch
4.2 °C | 16 °C

Donnerstag
3.4 °C | 18.9 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2024

Prämienverbilligung 2025

Das Verfahren für die Prämienverbilligung (PV) 2025 hat gestartet. Bis Ende September 2024 erfolgt der reguläre Hauptversand der Anmeldecodes. Wer bis Ende September keinen Code für die PV 2025 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2024 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Anträge für Prämienverbilligung an die obligatorische Krankenpflegeversicherung können bis 31. Dezember 2024 bei der SVA Aargau eingereicht werden. Zur Antragstellung ist ein Code zwingend erforderlich. Sollten Sie mit der Online-Beantragung Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie deshalb nicht, sich am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden. Gemeindezweigstelle SVA

Verfall Steuern 2024

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31.Oktober 2024 zu begleichen. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (061/865 90 80). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2024 0,75 %. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Schupfart (062 871 14 44 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Seit dem 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft. Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für Mahnungen von Steuer- und Verzugszinsausständen (provisorische wie auch definitive Steuern) werden CHF 35 und für deren Betreibung CHF 100 verrechnet. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 bis zum 31.10.2024 begleichen. Abteilung Finanzen

Clean-Up-Day 2024 vom Freitag 13.09.2024

Die Kindergartenkinder sowie die Schülerinnen und Schüler vom Primarschulverband Fischingertal räumen auf und helfen mit, die Schweiz sauber zu halten. Machen auch Sie mit. Vielen Dank.

Mittagstisch Obermumpf

Am Mittagstisch vom Dienstag, 17.9., gibt es Salat, Risotto mit Pilzragout, Fleisch und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.