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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2021

 

Testfahrt Gelenkbus Postauto, Donnerstag, 16. September 2021
Am Donnerstag, 16. September 2021, findet zwischen 8.00 – 10.00 Uhr die Testfahrt eines Gelenkbusses von PostAuto statt. Wir danken für Ihr Verständnis.

Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherr und Grundeigentümer: Konsortium Güntert/Beck, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauprojekt: Überbauung Lettenweg (4 Wohnungen); Lage: GB Schupfart, Parz. 442, Lettenweg. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 16. September bis 15. Oktober 2021 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Ablesen der Wasseruhren
In den nächsten Tagen beginnt Herr Andi Buchser, Brunnenmeister-Stellvertreter, mit dem jährlichen Ablesen der Wasseruhren. Bitte gewähren Sie ihm Zutritt zur Wasseruhr, damit er diese ablesen kann. Falls die Ablesung wegen Abwesenheit nicht möglich ist, wird ein Ablesezettel im Briefkasten hinterlegt, mit welchem der Zählerstand direkt der Abteilung Finanzen gemeldet werden kann. Besten Dank für Ihre Mithilfe. – Abteilung Finanzen.

Verfall der Steuern 2021
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfall­anzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31.Oktober 2021 zu begleichen. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (Tel. 061 865 90 80). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2021 0,1%. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2021 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Schupfart (062 871 14 44 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Seit dem 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft. Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für Mahnungen von Steuer- und Verzugszinsausständen (provisorische wie auch definitive Steuern) werden CHF 35.00 und für deren Betreibung CHF 100.00 verrechnet. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2021 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 bis zum 31.10.2021 begleichen. – Abteilung Finanzen Schupfart

AEW Energiebatzen – Vereine können wieder bis zu CHF 5000.00 gewinnen
Siehe unter Regionales.

Mittagstisch Obermumpf
Siehe unter Obermumpf.