Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind die Grundeigentümer verpflichtet, entlang der Strassen und Wege, Bäume, Sträucher und Hecken auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind, ab Fahrbahn gemessen, auf eine Höhe von 4.5 m sowie auf Trottoirs und Fusswege hineinreichende Gewächse, auf eine Höhe von 2.5 m aufzuasten. Im Weiteren sind Strassenbeleuchtungen von Ästen frei zu halten bzw. Bäume im Bereich von Strassenbeleuchtungen ebenfalls entsprechend aufzuasten. Gegenüber den Gemeindestrassen ist ein Abstand von 60 cm und gegenüber den Kantonsstrassen ein Abstand von 1 m einzuhalten. In Sichtzonen, z.B. bei Verzweigungen oder Ein-/Ausfahrten, ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m zu schaffen. Die Landwirte werden gebeten, Gewächs entlang von Flurwegen ebenfalls zurückzuschneiden. Ansonsten muss der Unterhaltsdienst der Gemeinde, zu Lasten der Grundeigentümer, den Rückschnitt ausführen. Für Unfälle, welche als Folge eines unterlassenen Rückschnittes entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Der Gemeinderat dankt für die Zusammenarbeit.
Entsorgung Pferdemist
Es wird vermehrt festgestellt, dass Reiter, welche sich auf den Flurwegen und Strassen bewegen, den Pferdemist nicht wegräumen. Der Gemeinderat möchte Reiter und Halter von Pferden auf die Pflichten aufmerksam machen, den anfallenden Pferdemist einzusammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Fachstelle Bau – folgende Baubewilligung erteilt: Lemblé Matthias, Hofackerweg 175, 4325 Schupfart, Neubau Wintergarten mit Autounterstand, Parzelle Nr. 300, Hofackerweg, 4325 Schupfart; Müller Erich, Widhaghof 452, 4325 Schupfart, Neubau gedeckter Sitzplatz, Parzelle Nr. 964, Widhaghof, 4325 Schupfart.
Erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren
Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Fachstelle Bau – folgende Baubewilligung erteilt: Müller Mario, Rebenweg 327, 4325 Schupfart, Stützmauer aus Winkelelementen und Geländer, Terrainaufschüttung, Parzelle Nr. 76, Rebenweg, 4325 Schupfart; Amsler Kurt, Alte Eikerstrasse 21, 4325 Schupfart, Neubau Autounterstand, Parzelle Nr. 120, Alte Eikerstrasse.
Mittagstisch Obermumpf
Siehe unter Obermumpf.