Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr» hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Für ausführliche Informationen wird auf das Merkblatt «Verhalten bei Trockenheit; Gefahrenstufe 5 von 5 (sehr grosse Gefahr) – absolutes Feuerverbot (20260727-merkblatt-stufe-5.pdf) verwiesen. Gemeinderat
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2025 bis Juli 2026). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 542). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80 % vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Mumpf (5. und 6. Klasse) werden 100 % durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen