Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 27. Juli bis und mit Dienstag, 1. August 2023 geschlossen. Ab Mittwoch, 2. August 2023, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Bei Todesfällen gibt der Telefonbeantworter Auskunft über die Erreichbarkeit des Personals. Wir danken für Ihr Verständnis. – Gemeinderat und Verwaltung
Baugesuche – öffentliche Auflage
Bauherrschaft: Baukonsortium Frei-Imfeld, p.A. Greter Architektur GmbH, Ettingerstrasse 53, 4106 Therwil; Grundeigentümer: Frei Beat, Oberer Bienkweg 437, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Greter Architektur GmbH, Ettingerstrasse 53, 4106 Therwil; Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus mit Garage; Lage: GB Schupfart, Parz. 12, Oberer Bienkweg; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 20. Juli bis 18. August 2023 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherrschaft: AEW Energie AG, Industriestrasse 20, 5001 Aarau; Grundeigentümer: Freivogel Christoph, Am Bach 59, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Steinmann Ingenieure und Planer AG, Aarauerstrasse 69, 5200 Brugg; Bauprojekt: Leitungsbau Wärmeverbund – Projektänderung Standort Installationsplatz (ausserhalb Baugebiet); Lage: GB Schupfart, Parz. 847, Ob de Rebe; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. für Baubewilligungen; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 20. Juli bis 18. August 2023 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2022 bis Juli 2023). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Mumpf (5. und 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2023 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. – Die Abteilung Finanzen