Bauherrschaft: Leubin Roger, Rebenweg 400, 4325 Schupfart und Leubin Thomas, Bienkweg 441, 4325 Schupfart; Grundeigentümer: Leubin Peter, Am Bach 60, 4325 Schupfart; Projektverfasser: Beck Immobilien AG, Im Tal 164, 4325 Schupfart; Bauprojekt: Umbau Wohnhaus; Lage: GB Schupfart, Parz. 94, Am Bach 60; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Aarau, Abteilung für Baubewilligungen. Das Baugesuch liegt von Dienstag, 7. April, bis Mittwoch, 6. Mai 2026, öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Schupfart zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Gemeindekanzlei
Erstellung Alte Eikerstrasse – Baustart
Ab Dienstag, 7. April 2026 beginnen die Bauarbeiten in der Alten Eikerstrasse. Im Zuge dieser Arbeiten wird die bestehende Wasserleitung ersetzt, um die Versorgungssicherheit sowie den Löschschutz zu verbessern. Gleichzeitig wird eine neue Sauberwasserleitung erstellt, um das Abwassersystem von sauberem Fremdwasser zu entlasten. Bestehende Sickerleitungen sowie bereits separat gefasste Dachwasserflächen werden an diese neue Leitung angeschlossen. Nach Abschluss der Werkleitungsarbeiten erfolgt der Neubau der Strasse inklusive Randabschlüssen, Strassenentwässerung sowie einem zweischichtigen Belag. Aufgrund der vorhandenen Strassenbreiten sind halbseitige Arbeiten nicht möglich, sodass die Durchfahrt der Strasse während den Bauarbeiten nicht möglich ist. Da die Arbeiten witterungsabhängig und nicht immer vorhersehbar sind, kann es zu Terminverschiebungen kommen. Zudem verursachen Zusatzaufträge (z. B. Vorplatzanpassungen, private Hausanschlüsse, Bestellungsänderungen von Drittwerken, etc.) gegebenenfalls Verzögerungen im geplanten Bauablauf.
1. Bauphase
Die Tiefbauarbeiten starten im Knotenbereich zur Eikerstrasse mit den Anschlüssen für die neuen Werkleitungen. Die neue Sauberwasserleitung wird an die bestehende Bachleitung vom Bühlmattbächli angeschlossen. Zudem erfolgt der Anschluss der Wasserleitung an die bestehende Hauptleitung.
2. Bauphase
Nach Abschluss der Arbeiten der ersten Bauphase setzen sich die Grabarbeiten für die Werkleitungen in Richtung Alte Eikerstrasse fort. Im Anschluss daran erfolgt der Strassenbau. Dieser umfasst das Versetzen der seitlichen Strassenränder, Anpassungen an den Vorplätzen sowie den Einbau der Tragschicht. Der Abschnitt dieser Bauphase endet im Bereich der Privatstrasse zwischen den Liegenschaften Alte Eikerstrasse 103 und 489.
Zubringerdienst / Parkieren
Der Bauunternehmer ist bestrebt, die Zufahrten zu den Liegenschaften möglichst aufrechtzuerhalten. Aufgrund der vorhandenen Strassenbreiten sind halbseitige Arbeiten jedoch nicht möglich, sodass die Zufahrten zeitweise nicht gewährleistet werden können. Mehrtägige Zufahrtsunterbrüche infolge der Bauarbeiten, beispielsweise beim Versetzen von Randabschlüssen oder beim Einbau der Beläge, werden von den am Bau Beteiligten möglichst frühzeitig angekündigt. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden zudem über entsprechende Ersatzparkplätze informiert. Der Gemeinderat Schupfart und die am Bau Beteiligten bitten die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen. Gemeinderat
Aktionstag sauberes Schupfart
Am Samstag, 28. März, fand der von der Kulturlandkommission organisierte Aktionstag sauberes Schupfart statt. Den ca. 20 Teilnehmern wird die Teilnahme und der Kommission die Organisation des Anlasses und der Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Schupfart bestens verdankt. Gemeinderat
Leinenpflicht für Hunde
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften. Gemeinderat
Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten. Gemeinderat
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern von Karfreitag, 3. April, bis und mit Ostermontag, 6. April, geschlossen. Bei Todesfällen gibt der Telefonbeantworter Auskunft über die Erreichbarkeit des Personals. Ab Dienstag, 7. April, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Ostern. Gemeinderat Und Gemeindepersonal
Pro-Senectute-Mittagstisch
Zum Mittagstisch laden wir euch herzlich ein. Wir treffen uns am Mittwoch, 8. April, um 11.45 Uhr im Restaurant Müllerhof in Frick. Einmal im Monat das feine Essen geniessen bei gemütlichem Beisammensein, Spielen und Plaudern, einige angenehme Stunden zusammen verbringen. Neue Teilnehmerinnen / Teilnehmer sowie Gäste, alle Ü60, sind jederzeit herzlich willkommen. Teilnehmende vom letzten Mittagstisch sind automatisch angemeldet. Bitte Parkplatz auf der rechten Strassenseite vis-à-vis vom Restaurant benützen. Wie Ihr die gewohnten Mitfahrgelegenheiten selber organisiert oder wer eine Mitfahrt wünscht, Abfahrt bei der Postauto-Haltestelle, Dorfplatz, 11.25 Uhr, bitte uns melden, sowie Ab- oder Neuanmeldungen bis spätestens Montagabend, 6. April, an Tel. 062 871 71 60 od. Tel. 062 871 02 62. Wir freuen uns auf euch zu unserer gemütlichen Runde, Liane, Uschi und das «Müllerhof»-Team.
Frauenverein
Das Protokoll der Generalversammlung 2026 ist vom 1. bis 20. April bei der Aktuarin Monika Beck aufgelegt. Einsprachen können bis 30. Mai an die Präsidentin Nicole Mathis schriftlich eingereicht werden.